12/08/2013
NEWSLETTER Nº 76: Portugal und die Troika – wo stehen wir ? (Teil 3)
Wir zitieren weiter (vgl. NEWSLETTER Nº 74, 75) aus dem Beschluss des Rates der EU:
q) Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems durch.
r) Portugal führt die Maßnahmen zum Abbau des tarifären Defizits im Energiebereich durch und setzt das dritte EU-Energiepaket vollständig um.
s) Portugal stellt sicher, dass der neue rechtliche und institutionelle Rahmen für ÖPP (Anmerkung: öffentlich private Partnerschaften) angewandt wird und dass ÖPP Verträge für den Straßenbau weiterhin in Einklang mit dem von der Regierung vorgelegten Strategieplan und mit der Überarbeitung des regulatorischen Rahmens neuverhandelt werden, um insbesondere 2013 erhebliche Fiskalgewinne zu erzielen.
t) Portugal konzentriert sich weiterhin auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und zur Stärkung der Gesetzestreue der Steuerpflichtigen.
u) Portugal passt (Anmerkung: im Arbeitsrecht) die Abfindungsregelungen entsprechend den Vorgaben des Memorandum of Understanding an.
v) Zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte fördert Portugal eine Lohnentwicklung, die den Zielen Beschäftigungsförderung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entspricht. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn sie durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist.
w) Portugal verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen weiter und stützt sich hierbei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung. ….”.
Der finanzielle Beistand der EU wird durch einen Beschluss gewährt, den der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit fasst. Ein derartiger Beschluss ist Bestandteil des europäischen Fiananzstabilisierungsmechanismus (EFSM). Er basiert unter anderem auf den allgemeinen wirtschaftspolitischen Bedingungen, die mit Finanzhilfe der EU verknüpft sind, um eine solide wirtschaftliche oder finanzielle Situation in dem begünstigten Mitgliedstaat und dessen eigene Finanzierungsfähigkeit auf den Finanzmärkten wiederherzustellen. Für diejenigen in Politik und Wirtschaft, die meinen, Portugals Krise müsse man ganz anders behandeln und laufend Nachverhandlungen fordern, bietet der kürzlich veröffentliche Beschluss keinen Spielraum. Die vorher veröffentlichten NEWSLETTER können Sie aus unserer Site im Internet unter www.conlusa.pt entnehmen.
Mit freundlichem Gruss,
Ihr
CONLUSA-Team
Quelle: Durchführungsbeschluss des Rates vom 21. Juni 2013 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (2013/323/EU), Amtsblatt der EU L 175/47 v. 27.6.2013.
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