20/12/2013

NEWSLETTER Nº 82: Vom Rechnungssammler zum Millionär ?

Das im Parlament verabschiedete, aber noch nicht veröffentlichte Haushaltsgesetz 2014 (Orçamento do Estado – OE) wurde von vielen Kritikern als wenig einfallsreich und die andauernde Austerität fördernd verworfen. Ob man bei leeren Taschen Einfallsreichtum fordern kann, mag dahingestellt sein. Aber es gibt ein Vorhaben der Regierung für das kommende Jahr, das dem Steuerbürger auch mal etwas zukommen lässt. Die Regierung hat vom Parlament die Ermächtigung erhalten, ein Losverfahren zu entwickeln, bei denen natürliche Personen prämiert werden sollen, die dem Fiskus Rechnungen (zur Zeit in den Bereichen Auto- und Motorradreparatur, Restauration und Friseure) mitteilen. Die Prämie dient zur Eindämmung von Steuerbetrug und soll einen Anreiz geben, dem Fiskus möglichst alle persönlich erhaltenen und mit eigener Steuernummer versehenen Rechnungen mitzuteilen.

Seit Einführung der Mitteilung von Rechnungen - mit einem Steuervorteil in Form einer Gutschrift bei der zu entrichtenden Einkommensteuer von bis zu jährlich 250 EUR (vgl. unseren NEWSLETTER Nº 57) - wurden dem Fiskus seit Anfang 2013 bis heute in den oben aufgeführten Bereichen ca. 598 Mio Rechnungen mitgeteilt. Davon 39 Mio Rechnungen mit Angabe der eigenen Steuernummer. Bisher hat der Fiskus den Rechnungssammlern einen Betrag von 18,4 Mio EUR als Steuergutschrift erteilt. Das eigentliche Potential aller möglichen Steuergutschriften von 137 Mio EUR ist noch lange nicht ausgeschöpft !

Deshalb ist es nur eine Frage der Höhe des auzulobenden Preises, bis die gesamte Bevölkerung Rechnungen sammelt,  dem Fiskus mitteilt und sich beim übernächsten Weihnachtsfest fragt: „Wer wird Millionär ?“.

Die Aussicht auf eine neue Steuer-Lotterie könnte zu einer positiven Aufbruchstimmung für das kommende Jahr sorgen. Wäre da nicht seit gestern das Urteil des Verfassungsgerichts (TC) bekannt, wo nun zum vierten Mal Reformvorhaben der Regierung, wie zuletzt die Anpassung der höheren Beamtenpensionen an die niedrigeren Altersversorgungen der Arbeitnehmer die rote Karte gezeigt werden. Die Tatsache, dass das gestrige Urteil des TC einstimmig gefällt wurde, kann a priori dahingehend verstanden werden, dass die Pläne der Regierung tatsächlich ein schützenswertes Vertrauen des einzelnen pensionierten Beamten verletzt hätten. Jedoch: bei all dem vom TC in den letzten Urteilen verteidigten „Vertrauenschutz bei dem Einzelnen“ ergibt sich schon heute eine bittere Erkenntnis: diese Verfassung hat jedenfalls nicht das Vertrauen des Bürgers darauf, dass er verantwortungsvoll und ohne Gefahr des Staatsbankrotts in der Vergangenheit regiert wurde, geschützt !

Nach dem Urteil des TC ist weiterhin klar, dass es im kommenden Jahr zu weiteren Steuererhöhungen für alle kommen muss. Angesichts dieser Aussichten verabschieden wir uns erst einmal bis zum 2. Januar 2014.

Bis dahin wünschen wir Ihnen allen ein geruhsames Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2014 !

Ihr

CONLUSA - Team

Quellen: Artikel 228 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2014; Urteil des TC Acordão Nº 862/2013 vom 19.12.2013; CONLUSA ist bis zum 2.1.2014 geschlossen.






Avenida 25 de Abril, Nº 8 - 2 Esq. P - 2750-511 Cascais / Portugal
T.: +351 21-468 59 75/6 F.:+351 21-468 87 24
conlusa@conlusa.pt | www.conlusa.pt

Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie sich für den Newsletter angemeldet haben. Sollte es sich um einen Irrtum handeln, oder falls
Sie den Newsletter nicht mehr erhalten wollen, klicken Sie bitte hier.