27/02/2014

NEWSLETTER Nº 83: Das neue Körperschaftsteuergesetz ist da!

Mitte Januar ist das neue Körperschaftsteuergesetz (CIRC 2014) veröffentlicht worden. Die vieldiskutierte Reform der Körperschaftsteuer hat auf der einen Seite zu einer Herabsetzung des Steuersatzes, zu einer Begünstigung gewisser Geschäfte, sowie zu einer Verlängerung der Periode zur Nutzung von Verlustvorträgen geführt, aber leider auch zu einer Erhöhung der Besteuerung gewisser Betriebskosten. So wurde der Körperschaftsteuersatz von 25% auf 23% (in 2014) gemindert und soll in den nächsten zwei Jahren auf 17% bis 19% weiter gesenkt werden. Ebenso positiv ist die Verlängerung des Zeitraums zur Nutzung von Verlustvorträgen von bisher fünf auf nunmehr zwölf Jahre, wenn da nicht gleichzeitig eine Beschränkung wäre, die pro Jahr eine Deckelung des Verlustvortrags vorsieht. So können nur 70% der jährlichen Gewinne mit der steuerlichen Verlustabdeckung verrechnet werden. Auf die restlichen 30% fällt die Körperschaftsteuer an. Auch die Besteuerung von lediglich der Hälfte von Gewinnen, die aus der zur Verfügungstellung von Patenten, Zeichnungen und industriellen Modellen herrührt, die Freistellung der Besteuerung von Gewinnausschüttungen an Unternehmen (participation exemption) als auch von Wertzuwächsen aus der Veräußerung von Unternehmensanteilen, sowie die  Wiedereinführung eines vereinfachten Besteuerungsverfahrens für Kleinunternehmen sind willkommene Massnahmen. Soweit Unternehmen im Vorjahreszeitraum einen Umsatz von 200.000 Euro und eine Bilanzsumme von 500.000 Euro nicht überschreiten, kann ein vereinfachtes Besteuerungssystem („regime simplificado“) angewendet werden. Besteuert wird lediglich ein prozentualer Anteil des Umsatzes, so z.B. 4% bei Waren- und Produktverkäufen sowie Dienstleistungen im Rahmen von Hotel- und Gaststättenbetrieben und 75 % bei der Ausübung „freiberuflicher“ Tätigkeiten. Hinzu kommt, daß Unternehmen, die diesem „regime simplificado“ beitreten, von den sogenannten „autonomen Steuern“, als auch von der Vorauszahlung der Sonderkörperschaftsteuer (PEC) ausgenommen sind !

Die hingegen weniger erfreuliche Neuigkeit betrifft die Anhebung der autonomen Steuern. So hat die „tributação autónoma” auf die Nutzung von PKW in Unternehmen ordentlich angezogen. Alle Kosten im Zusammenhang mit PKW (Abschreibungen, Versicherung, Reparaturen, Kraftstoffe, etc.) werden der autonomen Besteuerung unterworfen, bei Autos mit einem Anschaffungswert von bis zu 25.000 Euro mit 10%, darüber und bis zu 35.000 Euro mit 27,5% und ab 35.000 Euro mit 35%.

Der Herr gibt und der Herr nimmt...

Mit freundlichen Grüssen,

Ihr

CONLUSA - Team

Quelle: Código do Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Coletivas – CIRC; Lei nº 2/2014, de 16 de Janeiro




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