13/01/2015 NEWSLETTER Nº 95: Neue Kandidaturen für Förderprogamme in der Landwirtschaft In der Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 können Fördergelder für Investitionen in die Landwirtschaft (vgl. unseren NEWSLETTER Nº 92) aufgrund zwei verschiedener Ausschreibungen beantragt werden. Zum einen geht es um die Förderung von landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben mit dem Ziel, Innovation, Ausbildung, Organisation und Redimensionierung zu fördern, soweit die Investitionen den Betrag von 25.000 EUR übersteigen. Für dieses Förderprogramm (Nº 02/ Ação 3.2./2015) stehen insgesamt 39 Mio EUR zur Verfügung. Zu den Schwerpunkten bei der Bewertung der Kandidaturen („valia global da operação“ - VGO) steht an erster Stelle die Verbesserung der betrieblichen Rentabilität (50% des VGO). Nicht viel weniger wichtig (30% des VGO) ist die Tatsache, ob der Antragsteller Mitglied einer Erzeugergemeinschaft oder Produktionsorganisation ist oder nicht. Weitere Pluspunkte bringen die Tatsache, dass der Landwirt über eine Produktionsausfallversicherung verfügt, Investititionen in dem Bereich der Lagerhaltung von Tierfutter geplant sind und Präzisionstechniken (z.B. GPS-Anwendungen, Sensoren für Bewässerung und Düngung, geographische Informationssysteme – SIG etc.) eingesetzt werden. Die förderfähige Investition kann grundsätzlich zwischen 30% und maximal 50 % bezuschusst werden. Die Prozentsätze der Förderung können in bestimmten Fällen noch erheblich angehoben werden (sog. majoração): 10 % im Fall von Jungbauern (jovens agricultores) und 20 % im Fall einer Fusion von Erzeugergemeinschaften. Der nicht rückzahlbare Zuschuss kann bis zu 2 Mio EUR betragen und der darüberhinausgehende Investitionsbetrag mit einem rückzahlbaren Zuschuss bis zu einem Betrag von ebenfalls 2 Mio EUR bezuschusst werden. Das zweite Ausschreibungsprogramm (Nº 02/ Acão 3.3/2015) fördert mit einer Gesamtdotation von insgesamt 33 Mio EUR Investitionen in die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte in Hinblick auf Wertschöpfung, Innovation, Lebensmittelqualität und Internationalisierung sowie den Vertrieb von landwirtschaftlichen Produkten. Bezuschusst werden Investitionen von mehr als 200.000 EUR bis weniger als 4 Mio EUR bzw. mehr als 200.000 EUR ohne Höchstbegrenzung, wenn es sich um Investitionen in Landwirtschaftsbetriebe handelt, in denen hauptsächlich die eigene Produktion weiterverabeitet wird, bzw. wenn die Investition von anerkannten Erzeugergemeinschaften beabsichtigt wird. Bei der Bewertung der Kandidatur sind ausschlaggebend die Steigerung der Rentabilität des Betriebs, die Tatsache, ob die Förderung von einer Erzeugergemeinschaft beantragt wird, Energieeffizienz, die Neudimensionierung eines Betriebs bzw. die unternehmerische Kooperation sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die förderfähige Investition kann je nach entwickelter Region zwischen 25 % und 35 % bezuschusst werden; in besonderen Fällen ist eine „majoração“ möglich. Der Höchstbetrag des nicht rückzahlbare Zuschusses beträgt bis zu 3 Mio EUR, die darüberhinaus gehende Investition kann mit einem rückzahlbaren Zuschuss von ebenfalls bis zu 3 Mio EUR gefördert werden. Zu bachten ist, dass die geförderte Investition bei Unternehmen, die keine KMU (PME) sind, grundsätzlich mindestens fünf Jahre lang in Betrieb gehalten wird; bei PME verringert sich diese Frist auf drei Jahre (vgl. Gesetzesdekret Nº 6/2015 vom 8.1.2015). Weitere Informationen zu den Kandidaturen können auf der Internetsite www.portugal2020.pt abgerufen werden. Wir verbleiben mit freundlichen Grüssen ! Ihr CONLUSA-Team Quelle: Anúncio de Abertura de Período de Apresentação de Candidaturas Nº 02/Ação 3.2/2015 Investimentos na Exploração Agrícola; Nº02/Ação 3.3/2015 Investimento na Transformação e Comercialização de Produtos Agrícolas |
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