22/10/2015

NEWSLETTER Nº 103: Spätestens ab November müssen Mieten monatlich an den Fiskus gemeldet werden !

Im Rahmen der Bekämpfung der Steuerflucht sind einkommensteuerpflichtige Vermieter ab November zur Ausstellung sogenannter elektronischer Mietquittungen verpflichtet. Zwar galt diese Verpflichtung bereits seit Mai dieses Jahres, jedoch wurde eine Schonfrist bis November 2015 eingeführt.

Sollten noch nicht die sogenannten „recibos eletrónicos de quitação de rendas“ verwendet werden, so müssen ab November alle Mieteinnahmen des Jahres 2015 über diesen Weg an das Finanzamt gemeldet werden. Also auch rückwirkend die Mieten ab Januar und für die lediglich eine Papierquittung ausgestellt wurde. Diese Meldung ist gleichzeitig ein offizielles Dokument für Vermieter und Mieter über die erhaltene bzw. bezahlte Miete.

Ebenso müssen seit April 2015 abgeschlossene Mietverträge, als auch deren Änderungen sowie Beendigungen von älteren Mietverträgen auf elektronischem Weg dem Finanzamt gemeldet werden. Diese Meldungen haben bis zum Ende des Folgemonats des Beginns, der Änderung, oder der Beendigung des Mietvertrags  zu erfolgen.

Vermieter, die zum 31. Dezember 2014 mindestens 65 Jahre alt waren, sind von der Verpflichtung, (elektronische) Mietquittungen und Miettatbestände elektronisch an das Finanzamt zu melden, befreit. Quittungen und Meldung (Modelo 2)  werden dann in Papierform erstellt. In diesem Fall müssen aber bis zum 31. Januar des Folgejahres alle Mieteinkünfte des Vorjahres über das Formular „Modelo 44“ an das Finanzamt übermittelt werden (elektronisch oder in Papierform).

Neben den oben dargestellten Meldepflichten sind alle Wasser-, Energie- und Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, alle drei Monate neue Verträge sowie entsprechende Änderungen an den Fiskus zu melden. Bedenkt man, daß alle Unternehmen die ausgestellten Rechnungen monatlich an das Finanzamt melden müssen (und im Fall der Versorgungsunternehmen wird zwangsläufig die Steuernummer des jeweiligen Vertragspartners mitgemeldet), so kann davon ausgegangen werden, daß demnächst Personen, die mehrere Häuser besitzen und die gleichzeitig einen signifikanten Strom-Wasser-und/oder Telekommunikationsverbrauch aufweisen, darauf angesprochen werden, warum keine Mieteinnahmen gemeldet werden. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser…  

Wir verbleiben,

mit freundlichen Grüßen,

Ihr

CONLUSA-TEAM

Quelle: Portaria nº 98-A/2015, de 31 de Março; Despacho nº 101/2015 XIX SEAF; CIMI, artigo 125.




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