18/08/2011

NEWSLETTER Nº 2: Einkommen- und Körperschaftsteuer steigen um bis zu 10%


Die Massnahmen zur weiteren Konsolidierung des portugiesischen Haushalts, genannt PEC II, sind mit Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 12-A/2010 vom 30.6.2010, in Kraft getreten. Im Ergebnis kommen auf alle Steuerzahler erhebliche Steuererhöhungen zu, und das nicht nur bei der Umsatzsteuer (IVA), sondern auch bei der Einkommensteuer (IRS).

Unbeschadet der von Staatspräsident Cavaco Silva erbetenen Analyse durch das Verfassungsgericht, sind zum 1. Juli die folgenden Steuererhöhungen eingetreten.

Bei der Einkommensteuer gelten nun Sätze von 11,08% bis 45,88% (ursprünglich angekündigt war eine Maximalbesteuerung von 45%). Verglichen mit dem bis Juni geltenden Höchststeuersatz von 42%, bedeutet dies eine Erhöhung von 9,23%. Der Durchnittsverdiener (30% Steuersatz) wird zukünftig 5% mehr Steuern zahlen müssen. Die Steuersätze wurden bei Kleinverdienern um einen Prozentpunkt und darüber hinaus um 1,5 Prozentpunkte angehoben.

Bei der Quellenbesteuerung mit Abgeltungswirkung, z.B. im Fall von Zinsen, beträgt die Erhöhung 7,5%; der Steuersatz liegt somit bei 21,5% Punkten.

Andere Quellenbesteuerungen mit Anrechnungswirkung sind ebenso gestiegen:
So, beispielsweise bei Mieten von 15% auf 16,5% und bei Freiberuflern je nach ausgeübten Beruf von 15% auf 16,5%, von 20% auf 21,5%, oder von 10 auf 11,5%.

Unternehmen, die einen zu versteuernden Gewinn von über 2.000.000 Euro erwirtschaften, werden im Rahmen der Körperschaftsteuer (IRC) mit einer Sonderabgabe von 2,5% auf den übersteigenden Betrag besteuert.

Wir werden Sie über weitere Entwicklungen informieren,

Ihr

Conlusa Team




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