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18/08/2011 NEWSLETTER Nº 2: Einkommen- und Körperschaftsteuer steigen um bis zu 10%
Unbeschadet der von Staatspräsident Cavaco Silva erbetenen Analyse durch das Verfassungsgericht, sind zum 1. Juli die folgenden Steuererhöhungen eingetreten. Bei der Einkommensteuer gelten nun Sätze von 11,08% bis 45,88% (ursprünglich angekündigt war eine Maximalbesteuerung von 45%). Verglichen mit dem bis Juni geltenden Höchststeuersatz von 42%, bedeutet dies eine Erhöhung von 9,23%. Der Durchnittsverdiener (30% Steuersatz) wird zukünftig 5% mehr Steuern zahlen müssen. Die Steuersätze wurden bei Kleinverdienern um einen Prozentpunkt und darüber hinaus um 1,5 Prozentpunkte angehoben. Bei der Quellenbesteuerung mit Abgeltungswirkung, z.B. im Fall von Zinsen, beträgt die Erhöhung 7,5%; der Steuersatz liegt somit bei 21,5% Punkten. Andere Quellenbesteuerungen mit Anrechnungswirkung sind ebenso gestiegen: Unternehmen, die einen zu versteuernden Gewinn von über 2.000.000 Euro erwirtschaften, werden im Rahmen der Körperschaftsteuer (IRC) mit einer Sonderabgabe von 2,5% auf den übersteigenden Betrag besteuert. Wir werden Sie über weitere Entwicklungen informieren, Ihr Conlusa Team |
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