06/08/2010 NEWSLETTER Nº 8: Bankgeheimnis de facto aufgehoben ! Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, müssten die portugiesischen Banken bis zum 2. August 2010, also vor vier Tagen, rückwirkend für das Jahr 2009 die Kapitaleinkünfte aller Bankkunden, die in Portugal mit einem sog. befreienden Steuersatz von bisher 20 % und inzwischen 21,5 % besteuert wurden, dem Fiskus gemeldet haben. In den kommenden Jahren melden die Banken jeweils bis zum Ende des Monats Januar Einkünfte aus Kapital, sauber aufgeteilt nach Unternehmensgewinnen und Dividenden, Zinsen auf Sicht- oder Termineinlagen, Schuldverschreibungen, Devisengeschäften, wie Swaps etc., fällig gewordenen Lebensversicherungen sowie aus (teilweise) steuerpflichtigen Rentensparplänen (PPR). |
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