15/11/2010 NEWSLETTER Nr. 14: “Golden Shares” – die nächste Runde ! Wie nicht anders zu erwarten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dem Urteil vom 11. November 2010 festgestellt, dass der portugiesische Staat gegen das grundsätzliche Verbot der Beschränkung des Kapitalverkehrs (vgl. Artikel 56 EGV) dadurch verstossen hat, dass er an der Stromgesellschaft EDP – Energias de Portugal S.A. sog. golden shares, also Sonderaktien am Gesellschaftskapital dieses Unternehmens hält (siehe Rechtssache C-543/08 Europäische Kommission ./. Republik Portugal). Ähnlich wie in dem Verfahren gegen Portugal Telecom SGPS S.A. (wir berichteten in Newsletter Nº 5 vom 16.7.2010, abzurufen auf der Site von www.conlusa.pt) hat der EuGH festgestellt, dass das staatlich reservierte Vetorecht auf Aktionärsebene die Grundsätze der Freiheit des Kapitalverkehrs und die Niederlassungsfreiheit (vgl. Artikel 43 EGV) verletzen. Das Privileg des Staats, auf der Geschäftsführungsebene ein Verwaltungsratsmitglied zu bestimmen sowie sein Vetorecht bedeuteten ein Hemmnis für Direktinvestitionen. Wieder einmal hat der EuGH dargelegt, dass staatliche Sonderrechte nur mit der „ziemlich allgemein und ungenau formulierten“ Behauptung, dass Gründe des nationalen Interesses dies erfordern, nicht aufrechtzuerhalten sind. „Eine solche Unsicherheit stellt daher eine schwerwiegende Beeinträchtigung des freien Kapitalverkehrs dar, da hierdurch den nationalen Behörden bei der Ausübung derartiger Rechte ein so weiter Ermessensspielraum eingeräumt wird, dass dieser nicht als den verfolgten Zielen angemessen angesehen werden kann.“ Das Urteil des EuGH geht auf ein Verfahren zurück, dass die Kommission im Oktober 2006 gegen Portugal mit einem Mahnschreiben eingeleitet und begonnen hat. Im Fall des EDP hat das gesamte Verfahren bis zur jetzigen Erklärung der Rechtswidrigkeit der golden shares vier Jahre gedauert. Damit zeigt sich wieder einmal, dass die Rechtsprechung des EuGH - auch was den Verfahrenszeitraum angeht – effizient ist. Viele Grüsse ! Ihr CONLUSA - Team |
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