15/12/2010

NEWSLETTER Nº 15: Das Haushaltsgesetz 2011 muss schnell veröffentlicht werden !

Das portugiesische Parlament hat am 26. November 2010 das Haushaltsgesetz 2011 (Lei do Orçamento) beschlossen. Erst heute wurde die Endredaktion des Haushaltsgesetzes von der parlamentarischen Kommission für Haushalt und Finanzen fertiggestellt. Nach Ablauf einer eintägigen Einspruchsfrist geht das Gesetz dann vom Parlament an den Präsidenten der Republik, der innerhalb von zwanzig Tagen nach Vorlage dies ausfertigen („publique-se“) muss oder dagegen ein Veto einlegen kann.

Wann mit der Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes 2011 zu rechnen ist, kann derzeit keiner sagen. Beabsichtigt der Präsident, beispielsweise noch einige Vorschriften des Haushaltsgesetzes anhand der Verfassung zu prüfen, kann mit einer kurzfristigen Veröffentlichung nicht gerechnet werden.

Für den betroffenen Steuerzahler und die Unternehmen ist ein späte Veröffentlichung der im kommenden Jahr geltenden steuerrechtlichen Regelungen schädlich. Nicht nur der allgemeine, sondern auch die Sondersteuersätze der Mehrwertsteuer im Fall von diversen Lebensmitteln ändern sich voraussichtlich (jedenfalls anders als von der Regierung ursprünglich im Entwurf des Haushaltsgesetzes vorgesehen !) und dementsprechend müssen Kassen umgestellt werden. Auch die anderen steuerlichen Rahmenbedingungen interessieren potentielle Investoren und schnelle Klarheit ist wünschenswert.

Dass ein Gesetz auch schnell beschlossen und veröffentlicht werden kann, zeigt PEC II (Gesetz Nr. 12-A/2010): im Parlament am 9.6.2010 beschlossen, am 28.6.2010 vom Präsidenten der Republik ausgefertigt, vom Premierminister am 29.6.2010 gegengezeichnet und am 30.6.2010 im Gesetzblatt Diário da República veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüssen,

Ihr

CONLUSA-Team




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