17/12/2010

NEWSLETTER Nr. 16: (Böse) Überraschungen im Haushaltsgesetz 2011 !

Für eine rasche Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes 2011 sprechen viele Gründe; wir schrieben vorgestern darüber. Ein Haushaltsgesetz verbirgt häufig kleinere, grössere und böse Überraschungen. Zu den kleinen und grösseren Überraschungen zählen mitunter Gesetzesermächtigungen der Regierung, die im Laufe eines Haushaltsjahres im Rahmen der Gesetzgebung umgesetzt werden können. So sieht das Haushaltgesetz 2010 eine Ermächtigung an die Regierung vor, im Laufe dieses Jahres das Mehrwertsteuergesetz (CIVA) und die Kraftfahrzeugbesteuerung (CISV) dahingehend zu ändern, dass die – unzulässige – Doppelbesteuerung von KFZ mit ISV und IVA (auf den ISV-Teil !) abgeschafft wird. Leider wurde diese seit langem geforderte Regelung bisher nicht verwirklicht.

Was zu den bösen Überraschungen zählt, zeigt ein fast verzweifelter Aufruf (zu finden auf der homepage) der Datenschutzkommission (Comissão Nacional de Protecção de Dados - CNPD) in Bezug auf einen drohenden Verlust der Unabhängigkeit gegenüber der Regierung. Bisher ist es nämlich so, dass die CNPD teilweise aus eigenen Gebühreneinnahmen und aus dem Haushalt des Parlaments finanziert wird. Das Haushaltsgesetz 2011 sieht nun vor, dass zukünftig die Finanzierung der CNPD aus dem Haushalt der Regierung erfolgt und nicht mehr aus dem Haushalt des Parlaments. Zu dem Vorhaben schreibt die CNPD:

„Die CNPD wendet sich rigoros gegen Änderungen, die ihre Unabhängigkeit in Frage stellt ... die Übertragung der finanziellen Zuweisungen für die CNPD vom Parlament auf die Generaldirektion für Haushalt stellt das bisherige Statut der Unabhängigkeit der CNPD ernsthaft in Frage ... Die CNPD hat die Abgeordneten des Parlaments gebeten, einer derartigen Gesetzesänderung nicht zuzustimmen. Die von der Regierung vorgesehene Rechtsänderung bedeutet eine Änderung des Organisationsgesetzes der CNPD ohne, dass sie vorher dazu angehört worden ist ... Die vorgesehene Änderung hat nicht nur Auswirkungen auf Haushaltsfragen, sondern berührt die notwendige Kernunabhängigkeit, die der CNPD durch die Verfassung und durch das Recht der Europäischen Union zugewiesen wurde ...“.

Da der vom 23.11.2010 datierte Aufruf der CNPD noch im Internet steht, ist zu befürchten, dass die Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes 2011 für die CNPD eine böse Überraschung darstellen wird. Nur für die CNPD ?

Bis zum nächsten Mal !

Ihr

CONLUSA-Team




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