03/02/2011

NEWSLETTER Nº 21: Neue Vorschriften der Sozialversicherungspflicht bei Selbständigen ab 2011 (Teil I)

Zum 1. Januar 2011 trat die bereits um ein Jahr aufgeschobene Reform der portugiesischen Sozialversicherung in Kraft. Insbesondere davon betroffen sind ab sofort Selbständige. Wer bereits vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften (also im Jahr 2010 und davor) selbständig tätig war, sollte folgendes wissen:

Im Jahr 2011 darf die Erhöhung des Beitrags zur Sozialversicherung höchtens eine Stufe (escalão) ausmachen.  Bei einem SV-Satz von 29,6% (28,3% bei Landwirten und anderen speziellen Berufe) kann dies zu einer Erhöhung von maximal 2 x 124,09 Euro/Monat, also 248,18 Euro/Monat führen (siehe unten 9., 10. und 11. Stufe). Im Oktober 2011 werden anhand der Einkommen-steuererklärungen (von 2009) die ab dann gültigen neuen Beiträge festgesetzt ! Diese gelten bis Oktober 2012.

Ab Oktober 2012 (und in den Folgejahren) wird noch einmal jährlich der Beitragssatz um bis zu maximal 2 x 29,6% des dann gültigen Sozialhilferegelsatzes (IAS) von derzeit 419,22 Euro angehoben, soweit das zu versteuernde Einkommen aus 2011 dies zulässt. Ermittelt wird die Berechnungsgrundlage, indem entweder 70% der Einkünfte aus selbständiger Dienstleistungstätigkeit (regime simplificado) oder 20 % der Warenumsätze oder der nach allgemeinen Buchhaltungskriterien ermittelte Gewinn (contabilidade organizada) durch 12 Monate geteilt wird. Der sich ergebende monatliche Betrag ist durch den IAS-Satz zu teilen, woraus sich der Mulitplikator zur Einordnung in die entsprechende Stufe ergibt.

Aber auch hier gilt, dass die Anhebung (jeweils ab Oktober) jährlich nur um eine Stufe erfolgen kann!

Beispiel: Herr A verdiente 40.000 Euro im Jahr 2009 (2010 ist noch nicht ermittelt). Er versteuert seine Einkünfte aus selbständiger Dienstleistungs-tätigkeit gemäss dem „regime simplificado“, also zu 70%. Er musste demnach 28.000 Euro versteuern. Monatlich ergibt sich dadurch ein Bezug von 2.333,33 Euro. Dies entspricht dem 8. „escalão“ (2.333,33 dividiert durch den IAS i.H. von 419,22 = 5,57 = 6).

Theoretisch müsste Herr A in der sofort darunterliegenden Stufe, nämlich 7. escalão eingestuft werden (so lautet die Vorschrift) und 29,6% von 2,095,10 Euro / Monat bezahlen.

Was aber Herr A. im Jahr 2011 und danach tatsächlich bezahlen wird, hängt von dem ab, was er bisher im Vorjahr bezahlt hat. Er kann nämlich jährlich nur um eine Stufe heraufgesetzt werden. Hat Herr A also bisher nur den Mindestsatz o.ä. abgeführt, wird sich sein monatlicher Beitrag ab Oktober 2011 zunächst nur geringfügig ändern.

In jedem Fall ändert sich ab Januar 2011 der Beitragssatz von 25,4% (oder 23,75%) auf 29,6% (oder 28,3% bei Landwirten und besonderen Berufen), was sich in der Bezahlung bis zum 20. Februar bemerkbar machen wird !

Anders fällt die Berechnung für diejenigen aus, die ab Oktober 2011 erstmalig Beiträge abführen; hier ist mit signifikanten Soforterhöhungen zu rechnen!

Nachfolgend die Tabelle mit der Einordnung der monatlichen Bezüge und einem Beitragssatz von 29,6%:

Stufen   Multiplikator    Bezüge       SV Beitrag    
1.                1 x IAS        419,22 €       124,09 €    
2.             1,5 x IAS        628,83 €       186,13 €    
3.                2 x IAS        838,44 €       248,18 €    
4.             2,5 x IAS     1.048,05 €       310,22 €    
5.                3 x IAS     1.257,66 €       372,27 €    
6.                4 x IAS     1.676,88 €       496,36 €    
7.                5 x IAS     2.096,10 €       620,45 €    
8.                6 x IAS     2.515,32 €       744,53 €    
9.                8 x IAS     3.353,76 €       992,71 €    
10.            10 x IAS     4.192,20 €    1.240,89 €    
11.            12 x IAS     5.030,64 €    1.489,07 €    

Wir verbleiben mit freundlichen Grüsse,

Ihr

Conlusa Team




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