01/04/2011 NEWSLETTER Nº 25: Mehrjähriger Verlustvortrag nur mit Wirtschaftsprüfertestat ! Im Jahr 2009 haben knapp 120.000 Unternehmen in Portugal auf einen ausgewiesenen Gewinn Körperschaftsteuer (IRC) bezahlt. Diese Tatsache stellt das schlechteste Ergebnis seit dem Jahr 2005 dar ! Insgesamt haben 2009 390.500 Unternehmen eine Körperschaftsteuererklärung abgegeben. Die Mehrheit der Unternehmen haben im Jahr 2009 Verluste ausgewiesen. Unternehmen, die Verluste ausgewiesen haben, haben an den Staat Körperschaftsteuer entrichtet und zwar im Bereich der sog. autonomen Besteuerung von Aufwand, der mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen und Repräsentation (Reisen, Restaurants etc.) im Zusammenhang stehen, und der Körperschaftsteuer-Sondervorauszahlung (PEC). 23 % aller Unternehmen, also fast 90.000, haben überhaupt keine Körperschaftsteuer an den Staat enrichtet. 146.706 Unternehmen (+ 4% gegenüber dem Jahr 2008) haben 2009 Verluste von insgesamt 12,1 Mrd EUR (!) ausgewiesen. In Zukunft muss ein körperschaftsteuerpflichtiges Unternehmen, dass hintereinander zwei Jahre lang Verluste ausgewiesen hat, - unabhängig von einer eventuellen gesetzlichen Verpflichtung (wie bei der Aktien- oder bei einer Holdinggesellschaft) - im dritten Jahr der Verlustausweisung grundsätzlich eine Testierung der Bilanz durch einen Wirtschaftsprüfer (ROC) vorlegen. Von dieser Verpflichtung sind zukünftig Kleinstunternehmen ausgenommen (sog. Microentidades, wobei zwei von der nachfolgenden drei Kriterien erfüllt sein müssen: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von nicht mehr als 500.000 EUR und/oder einem Umsatz von bis zu 500.000 EUR und/oder mit einem Personal von im Jahresdurchschnitt mit nicht mehr als fünf Personen), soweit der steuerlich genutzte Verlustvortrag der letzten beiden Jahre den Betrag von 150.000 EUR nicht überschreitet. Die steuerliche Nutzung eines Verlustvortrags (kann seit 2010 nur noch um vier Jahre vorgetragen werden) hängt im dritten Jahr davon ab, dass der Wirtschaftsprüfer die Rechnungslegung des Geschäftsjahres testiert und darüberhinaus in einem gesonderten Bericht die Richtig- und Vertretbarkeit des aufgelaufenen Verlustvortrags bestätigt. Der Unternehmensverlust erhöht sich dann halt noch um die Kosten der Wirtschaftsprüfung! Wir verbleiben mit freundlichen Grüssen, Ihr CONLUSA-Team
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