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03/08/2011 NEWSLETTER Nº 34: Der Erwerb von KFZ bleibt in Portugal teuer Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun endlich eine wichtige Frage zur Besteuerung des Erwerbs von Kraftfahrzeugen geklärt: die Tatsache, dass bei dem Erwerb eines KFZ auf den Kaufpreis die Zulassungssteuer (ISV – Imposto sobre veículos) berechnet und auf diesen Betrag noch die Mehrwertsteuer (IVA) von derzeit 23 % aufgeschlagen wird, stellt keine unzulässige Doppelbesteuerung dar ! Die normalerweise vom KFZ-Händler oder KFZ-Importeur zu entrichtende Zulassungssteuer (ISV) ist in die Steuerbemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer einzubeziehen. Die ISV ist grundsätzlich nicht im Namen des Erwerbers des KFZ, sondern im Vorfeld des Erwerbs vom Lieferer des Fahrzeugs entrichtet worden, so dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der getätigten Lieferung und der Steuer hergestellt wird. „Die Beträge, die der Lieferer wegen der Herstellung, Montage, Zulassung oder Einfuhr ... von Fahrzeugen, die in Portugal zulassungspflichtig sind, als ISV entrichtet, sind daher ... Bestandteil des Wertes des gelieferten Fahrzeugs. Wer ein Fahrzeug erwirbt, das der vom Lieferer entrichteten ISV unterliegt, vergütet damit einen vorhergehenden Vorgang, den der betreffende Steuerpflichtige veranlasst hat.“ Das Urteil des EuGH bestätigt die gesetzliche Regelung, dass bei dem Erwerb von KFZ in Portugal eine Doppelbesteuerung mit ISV und IVA rechtens ist. Zuvor hatte das Oberste Verwaltungsgericht (Supremo Tribunal Administrativo) im Januar 2010 die Frage der Rechtmässigkeit dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zur Klärung vorgelegt. Im Jahr 2006 hat die EU-Kommission gegen Portugal wegen der Doppelbesteuerung ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet; jedoch wurde dieses Verfahren von der EU eingestellt. Im Haushaltsgesetz (OE) 2010 hatte die damalige Regierung noch Massnahmen vorgesehen, um die Doppelbesteuerung bei dem Erwerb von KFZ zu beenden. Zu einer Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen kam es nicht. Das Urteil gibt dem portugiesischen Staat Recht. Wir verbleiben mit freundlichem Gruss, Ihr CONLUSA-Team |
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