18/08/2011 NEWSLETTER Nº 36: Sogar der portugiesische Solidaritätszuschlag ist kompliziert! Rechtzeitig zum Ferienbeginn hat das portugiesische Parlament am 3. August 2011 im Einkommensteuerbereich eine Zusatzsteuer in Höhe von 3,5 % auf Einkommen in diesem Jahr beschlossen. Sowohl die Quellenbesteuerung als auch die Berechnung im Jahr 2012 im Rahmen der dann zu erstellenden Steuerbescheide für 2011 sind kompliziert. Die sogenannte „sobretaxa extraordinária“ soll nach Aussage des Finanzministers eine einmalige Besteuerung darstellen (also ist für 2012 nicht mehr vorgesehen) und betrifft „nur“ 52 % der in Portugal beschäftigten Arbeitnehmer, da die restlichen 48 % nicht mehr als den nationalen Mindestlohn von derzeit 485 Euro verdienen. Für Arbeitnehmer oder Rentner, die entsprechend 14 oder 13 Bezüge im Jahr erhalten, wird das kommende Weihnachtsgeld mager ausfallen: Beispiel (Alleinverdiener, verheiratet, 2 Kinder): Bruttoverdienst: 2.000 Euro Bruttoverdienst: 14 x 2.000 28.000,00 Sollten im Jahr 2011 Einkünfte erzielt werden, die nicht mit einem 13. oder 14. Monatsgehalt in Zusammenhang stehen, so wird lediglich die in b) vorgetragene Berechnung herangezogen, d.h., diese Sondersteuer wird sich erst bei Erhalt des Steuerbescheids für 2011 im Jahr 2012 bemerkbar machen! Ihr Conlusa-Team
Quelle: www.parlamento.pt: Decreto Nº 1/XII (endgültige Version) |
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