18/08/2011

NEWSLETTER Nº 36: Sogar der portugiesische Solidaritätszuschlag ist kompliziert!

Rechtzeitig zum Ferienbeginn hat das portugiesische Parlament am 3. August 2011 im Einkommensteuerbereich eine Zusatzsteuer in Höhe von 3,5 % auf Einkommen in diesem Jahr beschlossen. Sowohl die Quellenbesteuerung als auch die Berechnung im Jahr 2012 im Rahmen der dann zu erstellenden Steuerbescheide für 2011 sind kompliziert.

Die sogenannte „sobretaxa extraordinária“ soll nach Aussage des Finanzministers eine einmalige Besteuerung darstellen (also ist für 2012 nicht mehr vorgesehen) und betrifft „nur“ 52 % der in Portugal beschäftigten Arbeitnehmer, da die restlichen 48 % nicht mehr als den nationalen Mindestlohn von derzeit 485 Euro verdienen.

Es werden grundsätzlich alle Einkünfte besteuert. Kapitaleinkünfte aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne (mais-valias) werden jedoch nur dann besteuert, wenn diese Einkünfte nicht der grundsätzlich anzuwendenden Quellenbesteuerung mit befreiender Wirkung unterliegen. Dies dürfte jedoch kaum der Fall sein, da nach Aussage des Finanzministers nur 0,07% der Steuerbürger Einkünfte aus Kapital, wie Zinsen oder Dividenden, in die zu versteuernden Gesamteinkünfte einbezieht (sog. englobamento) ! Somit bleibt de facto ein grosser Teil der Einkünfte aus Kapital von der Zusatzsteuer verschont.

Für Arbeitnehmer oder Rentner, die entsprechend 14 oder 13 Bezüge im Jahr erhalten, wird das kommende Weihnachtsgeld mager ausfallen:

Beispiel (Alleinverdiener, verheiratet, 2 Kinder):

Bruttoverdienst:                                               2.000 Euro
Lohnsteuer  13%                                               260 Euro
SV-AN-Anteil 11%                                              220 Euro
Vorläufiges Nettoweihnachtsgeld:              1.520 Euro

a)    Berechnung des Abzugs der Zusatzsteuer:

Nettobezug abzüglich Mindestlohn x 50%, in unserem Fall also 1.520 – 485 = 1035 Euro x 50% = 517,50 Euro „sobretaxa extraordinária“.

Endgültiges Nettoweihnachtsgeld        1.002,50 Euro!

b)    Berechnung in 2012 der für 2011 geschuldeten Zusatzsteuer (in Euro):

Bruttoverdienst: 14 x 2.000                                                    28.000,00
Pauschalabzüge (deduções específicas) ungefähr          8.000,00
Zu versteuerndes Einkommen                                            20.000,00
Abzüglich 14 Mindestgehälter (14 x 485)                              6.790,00
Besteuerungsgrundlage                                                       13.210,00
3,5% von 13.210,00 Euro                                                            462,00
Abzug pro Kind 2,5% von 485 (x 2 Kinder)                                 24,26
Endgültige Sondersteuer                                                            437,74
Abgezogen wurden im Jahr 2011                                              517,50
Als Steuergutschrift werden anerkannt                                       79,76

Sollten im Jahr 2011 Einkünfte erzielt werden, die nicht mit einem 13. oder 14. Monatsgehalt in Zusammenhang stehen, so wird lediglich die in b) vorgetragene Berechnung herangezogen, d.h., diese Sondersteuer wird sich erst bei Erhalt des Steuerbescheids für 2011 im Jahr 2012 bemerkbar machen!

Freundliche Grüsse,

Ihr

Conlusa-Team

 

Quelle: www.parlamento.pt: Decreto Nº 1/XII (endgültige Version)




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