03/11/2011

NEWSLETTER Nº 45: Der portugiesische Staatshaushalt 2012 (Teil II), geplante Änderungen bei der Besteuerung von Unternehmsgewinnen.

Direkte Steuern:

Die Körperschaftsteuer (IRC):

Der Körperschaftsteuersatz beträgt ab 2012 wieder einheitlich 25% (bisher 12,5% bis 12.500 Euro Gewinn und 25% darüber). Für Unternehmen, die einen zu versteuernden Gewinn von 1.500.000 bis 10.000.000 Euro erwirtschaften, wird ein Sonderaufschlag von 3 % auf den in diesem Intervall liegenden Betrag fällig. Übersteigt der Gewinn gar 10 Mio Euro, fällt auf den übersteigenden Betrag ein Aufschlag von 5 % an. Die Körperschaftsteuer-vorauszahlungen in 2012 sind bei den o.g. Gewinnen (aus dem Jahr 2011) um 2,5 % bis 4,5 % anzupassen.

Die steuerliche Anrechenbarkeit erwirtschafteter Verluste wird weiter eingeschränkt ! Zwar wird die Anrechenbarkeit von Verlustvorträgen von vier auf fünf Jahren ausgedehnt, im Gegenzug darf die sie in jedem Jahr aber nicht 75% des jeweiligen steuerlichen Gewinns überschreiten. Mit anderen Worten: zukünftig müssen immer auf 25% des Gewinns Steuern bezahlt werden. Ebenso fallen, wie bisher auch, weiterhin die lokalen Steuern (derrama) auf den jährlichen Gewinn an und zwar trotz etwaiger Verlustvorträge (siehe unsere NEWSLETTER Nº 32).

Die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Verlustvorträgen auf 75% des jährlichen Gewinns wird zum ersten Mal im Steuerjahr 2012 angewendet werden. Dies bedeutet, daß Unternehmen, die z.B. in diesem Jahr (2011), einen steuerlichen Verlust erwirtschaften, oder gar abzugsfähige Verlustvorträge seit dem Jahr 2008 aufweisen und im kommenden Jahr mit einem Gewinn rechnen, in jedem Fall Körperschaftsteuer auf ein Viertel des zu erwarteten Gewinns für 2012 bezahlen werden !

Wir verbleiben mit freundlichen Grüssen,

Ihr

CONLUSA-Team

Quelle: Proposta de Lei do Orçamento Nº 27/XII, de 13.10.2011 /
Haushaltsvorschlag für das Jahr 2012




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