11/11/2011 NEWSLETTER 46: Der vorgesehene portugiesische Staatshaushalt 2012 (Teil III) : Hauseigentümer werden weiter zur Kasse gebeten! Indirekte Steuern: Die Grundsteuer (Imposto Municipal sobre Imóveis). Im November 2003 wurde in Portugal die Einheitswertermittlung neu festgelegt. Grundlage dazu war das Decreto-Lei nº 287/2003, vom 13. November. So unterliegen seit dem 01. Dezember 2003 geldlich erworbene, geschenkte, oder vererbte Wohnimmobilien und Baugrundstücke der „neuen“ Ermittlungsvorschrift, was seitdem zu einer nicht unerheblichen Anhebung der Steuereinnahmen geführt hat. Nun sollen weitere Steuererhöhungen durchgeführt werden: Immobilien, die sich in besonderer Lage befinden sollen durch die Anhebung des sogenannten „coeficiente de localização“ von derzeit maximal 3 auf 3,5 Punkte ins Visier genommen werden. Bisher sind die Hauseigentümer, die vor Dezember 2003 erworben haben von den Neubewertungsvorschriften weitgehendst verschont geblieben. Zwar sehen die o.g. Vorschriften jährliche automatische Erhöhungen der Einheitswerte und damit der Besteuerung von „Altimmobilien“ vor, jedoch liegen trotzdem deren Einheitswerte in den meisten Fällen weit unter den „neuen“ Einheitswerten. Nun soll endlich die längst fällige Neubewertung des „alten“ Immobilienbestands im Jahr 2012 durchgeführt werden (Avaliação Geral). Im Jahr 2012 zahlen die Eigentümer dieser Immobilien zwar 0,5% bis 0,8% auf den alten Einheitswert (bisher 0,4% bis 0,7%), bleiben aber selbst bei diesen Erhöhungen gegenüber den „Neuerwerbern“ klar im Vorteil. Wir verbleiben mit freundlichen Grüssen, Ihr Conlusa-Team
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