27/02/2012 NEWSLETTER Nº 52: Beschäftigungsförderprogramm – ESTIMULO 2012 Mit Erlass Nº 45/2012 vom 13.2.2012 ist ein neues Beschäftigungsförderprogramm namens „ESTIMULO 2012“ in Kraft getreten. Die Förderung besteht in einem finanziellen Zuschuss seitens des Staates an den Arbeitgeber, wenn dieser Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten (ununterbrochen) im „Centro de Emprego“ eingeschrieben sind, beschäftigt und dem entsprechenden Arbeitslosen Ausbildungsmassnahmen zukommen lässt. Antragsberechigt sind Privatpersonen sowie Unternehmen und Körperschaften ohne Gewinnerzielungszweck, soweit zum Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Beendigung der Förderperiode bei dem Antragsteller die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Die kummulativen Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sehen wie folgt aus: a) Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem im „Centro de Emprego“ eingeschriebenen Arbeitslosen. Der Arbeitsvertrag kann ein zeitlich befristeter sein mit einer Laufzeit von mindestens sechs oder mehr Monaten und von vorneherein ein Ablaufdatum enthalten (Contrato a termo resolutivo). Der finanzielle Zuschuss beträgt grundsätzlich 50 % des monatlichen Lohns. In den bestimmten Fällen kann der Zuschuss 60 % des monatlichen Lohns erreichen (z.B. bei dem Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags; bei dem Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Sozialhilfeempfängern oder Behinderten). Die Höhe des Zuschusses ist pro Beschäftigten auf den monatlichen Sozialhilfebetrag (IAS), d.h., zur Zeit auf 419, 22 €, begrenzt. Der Zuschuss wird für eine Dauer von maximal sechs Monaten bezahlt, so dass der gesamte Förderbetrag in dieser Zeit höchstens 2.515, 32 € beträgt. Der Antragsteller trägt sich in dem Internetportal des IEFP „NETEMPREGO“ (www.netemprego.pt) ein. Das IEFP benennt ihm dann in Frage kommende arbeitslose Personen, die geeignet erscheinen und dem Suchprofil des Antragstellers entsprechen. Innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Arbeitsvertrags muss der Antragsteller die Förderung beantragen. Der Antrag wird vom IEFP innerhalb von 15 Tagen nach Eingang beschieden. Die Förderung wird in drei Raten ausbezahlt. Wir verbleiben mit freundlichen Grüssen ! Ihr CONLUSA-Team |
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