24/08/2012 NEWSLETTER Nº 57: Kampf gegen Steuerbetrug – Zuviel Frisör, da bleibt kein Haar dran ! Der portugiesische Gesetzgeber macht nun ernst mit der Bekämpfung der Steuerflucht und des -betrugs. Heute ist eine umfangreiche Gesetzgebung mit einer Vielzahl von neuen Massnahmen, die teilweise jeden Steuerbürger betreffen, veröffentlicht worden. Unter anderem gibt es einen neuen Steueranreiz im Einkommensteuerrecht (IRS). Danach kann von der zu zahlenden Jahreseinkommensteuer ein Betrag von 5 % der bei bestimmten Rechnungen bezahlten Mehrwertsteuer (IVA) mit einem Höchstbetrag von 250 € abgezogen werden, soweit die entsprechende Steuererklärung ab dem kommenden Jahr innerhalb der gesetzlichen Frist abgegeben wird. Nicht jede Rechnung ist abzugsfähig, sondern solche von KFZ - und Motorrad-Reparaturbetrieben, Lieferanten von Teilen und Zubehör für Motorräder, Übernachtungs- und Restaurations-, Bar- und ähnliche Betriebe sowie von Frisören und Schönheitsinstituten. Um in den vollen Genuss des Abzugs von 250,- € kommen zu können, muss der Steuerpflichtige also Rechnungen in Höhe von fast 27.000.- € im Jahr sammeln (und vier Jahre lang aufbewahren). Über die bezahlte Leistung muss eine Rechnung erstellt werden, aus der sich auch die Steuernummer des Leistungsempfängers ergibt. Der Steuerabzugsbetrag wird für den einzelnen Steuerpflichtigen von der Steuerbehörde (AT) zentral aufgrund der von den verschiedenen Leistungserbringern übermittelten Rechnungsdaten festgelegt. M.a.W.: dem Finanzamt liegen damit alle Informationen vor, wann, wer, wo, wie oft und welche Dienstleistung in Anspruch genommen hat ! Vorsteuerabzugsberechtigte Freiberufler oder Einzelunternehmer können die Gutschrift nur bei solchen Rechnungen vornehmen, die ausserhalb ihrer beruflichen Tätigkeiten erstellt worden sind. Neben dem materiellen Anreiz erhält der Steuerpflichtige auch eine staatliche Belobigung: der Anreiz dient dazu, die aktive „Beteiligung des Rechnungsempfängers an der Bekämpfung von Steuerflucht und bei der Verfolgung eines gerechteren Steuersystems“ aufzuwerten. Der Gesetzgeber scheint darüberhinaus in der Überzeugung zu leben, dass der „normale“ Steuerbürger auch in der aktuellen Krise noch ein reicher Mensch ist: mit einem Jahresbudget von bis zu 27.000.- € für Reparatur von Auto, Motorrad, für Ferien, Restaurants, Bars, Schönheit und Friseur. Der vorbildliche steuerbewusste Bürger dürfte in Zukunft an der wöchentlich polierten Glatze zu erkennen sein... Bis zum nächsten Mal ! Ihr CONLUSA-TEAM Quelle: Gesetzesdekret Nº 198/2012 vom 24.8.2012, ändert u.a. Artikel 66-B des Estatuto dos Benefícios Fiscais (EBF) |
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