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26/10/2012 NEWSLETTER Nº 61: Ein “cookie” setzen kann teuer werden ! Seit dem 30.8.2012 gelten neue Regelungen über die Verwendung von sog. cookies bei Websites und in Zusammenhang mit der Aufbereitung von persönlichen Daten im Internet. Die neue Gesetzgebung beabsichtigt, die Sicherheit von Netzen sowie Daten bei Kommunikationsdienstleistungen zu erhöhen. Angesprochen werden Unternehmer und Unternehmen, die solche Dienstleistungen erbringen und persönliche Daten von Nutzern verwenden oder die Marketing-Aktionen per e-mail versenden. Danach kann das Setzen eines vom Nutzer nicht ausdrücklich und vor dem Einsatz genehmigten „cookies“ sehr teuer werden. Bei Einzelunternehmern drohen Bussgelder bis zu 25.000 EUR pro Verstoss und bei Unternehmen Bussgelder bis zu 5.000.000 EUR. Ein Cookie ist eine kleine Datenmenge, die auf einem Rechner gespeichert wird, um diesen Browser bei Interaktionen mit Websites zu identifizieren. Sie können zur Speicherung bestimmter Angaben (z. B. Identifikationsmerkmale und Benutzer- einstellungen) verwendet werden und führen u.a. zu einem häufig, vom Nutzer ungewünschten Aufruf von Websites. Die Unternehmen müssen ein Verzeichnis führen, in der alle Personen aufgenommen werden, die ausdrücklich zugestimmt haben, Mitteilungen im Rahmen des Direktmarketings zu erhalten. Für den Fall, dass Kunden die Zusendung von Werbung ablehnen, darf einer solche Zusendung nicht mehr erfolgen. Unternehmen, die im Rahmen des Direktmarketings Werbung versenden, müssen auch die jeweils aktuelle Liste der Direção - Geral do Consumidor (DGC) derjenigen, die keine Werbung zugesendet erhalten möchten („Lista Nacional de não recepção de comunicações publicitárias“) beziehen und beachten. Mit freundlichem Gruss, Ihr CONLUSA-Team Quelle: Gesetz (Lei) Nº 46/2012 vom 29.8.2012 mit der Neuveröffentlichung des Gesetzes Nº 41/2004 vom 18.8.2004; „Lista nacional de não recepção de comunicações publicitárias“ – www.consumidor.pt. |
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