Aufenthaltsgenehmigung des Typs „Golden Visa“ für Ausländer aus nicht EU-Staaten
Mit diesem Programm möchte Portugal ausländische private Investoren anziehen. Im Gegenzug wird eine zunächst befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt für bis zu fünf Jahren und kann dann anschliessend in eine Daueraufenthaltsgenehmigung umgewidmet werden. Nach sechs Jahren kann die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragt werden. Voraussetzung, um in den Genuß der „Golden Visa“ zu kommen und somit zu einem freien Zugang zum Schengen - Raum zu erhalten, ist:
Die Investitionsdauer muß auf einen Zeitraum von mindestens fünf Jahre ausgelegt sein.