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Unternehmen

  

Betriebsgenehmigungen in Portugal

Industrie

Umweltverträglichkeitsprüfung
Die UVP ist ein wesentliches Instrument der präventiven Umweltpolitik, nicht nur im Bereich der Industrie, sondern auch in den Bereichen Energie und Tourismus.

Prozess der integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richlinie 2008/1/EG) bei Industriebetrieben zur Ausstellung der Umweltlizenz. Ziel ist die Vermeidung und Verminderung von Schadstoffemissionen und Abfällen aus Industrieanlagen und der Landwirtschaft in Luft, Wasser und Boden, um einen hohen Grad an Umweltschutz zu erreichen.

Industriegenehmigungsverfahren
Koordinierung von Industriegenehmigungsverfahren aller Typen. In Frage kommen die Genehmigung für Verfahren des Typ 1 und die Vorabmitteilung (declaração prévia) bei Vorhaben des Typs 2 sowie die Registrierung für Typ 3. Je nach Schwierigkeit des Genehmigungsverfahrens können neben der sogenannte koordinierenden Behörde (Wirtschaftsministerium) andere Behörden, wie Administração de Região Hidrográfica, Agência Portuguesa do Ambiente (APA), Autoridade Nacional de Protecção Civil (insbesondere im Fall des Brandschutzes), Autoridade para as Condições de Trabalho (ACT), Comissão de Coordenação de Desenvolvimento Regional (CCDR), Direcção Geral de Saúde, Direcção Geral de Veterinária, etc eingeschaltet werde.

 

Handel

Landengenehmigungsverfahren für den Einzelhandel
Für Verkaufsflächen mit einer Fläche von mehr als 2.000 qm oder im Fall von national tätig werdenden Einzelhandelskonzernen, die eine Verkaufsfläche von insgesamt mehr als 30.000 qm betreiben.

 

Dienstleistungen

Eine Vielzahl von ausgeübten Dienstleistungen bedarf einer staatlichen Registrierung oder Genehmigung. Dazu gehören neben Ärzten, Anwälten oder Wirtschaftsprüfern, die besonderer Zulassungen bedürfen, Dienstleistungen von Immobilienmaklern, Baugesellschaften, Fremdenverkehrseinrichtungen, Autovermieter sowie Freizeitbetriebe.

Immobilienmaklerlizenz
Die Lizenz ist Grundvoraussetzung für die Ausübung des Berufs des Immobilienmarklers. Für den Erhalt der Lizenz gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die zu beachten sind, u.a., dass der Beruf nur in der Rechtsform einer Handelsgesellschaft portugiesischen Rechts oder über eine innerhalb der EU sitzenden Gesellschaft ausgeübt werden darf. Lizenzgeber ist das INCI - Instituto da Construção e do Omobiliário (früher IMOPPI).

Baugesellschaften
Baugesellschaften müssen je nach Qualifikation und Bauumfang über einen Befähigungsnachweis verfügen (sog. Alvará). Für die Erteilung der Alvará und deren regelmässige Erneuerung ist das INCI zuständig.

Tourismus, Lizenzen für Hotels, Reisebüros und sportliche Freizeitbeschäftigungen
Ob es um den Betrieb einer einfachen Bar geht oder um Hoteleinrichtungen, touristische Freizeitdörfer oder Apartmentanlagen, Resorts, Campingplätze - alle Arten dieser Betriebe benötigen neben der Beachtung besonderer baurechtlicher Vorschriften eine Betriebslizenz, die je nach Zuständigkeit von der örtlichen Gemeinde oder von Turismo de Portugal, I.P. erteilt werden. Aktivitäten von Catering und Bankettservice werden entsprechend den Vorschriften über den Betrieb von Restaurants genehmigt.

Der Betrieb eines Reisebüros muss von Turismo de Portugal genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass das Reisebüro nicht im eigenen Namen, sondern im Namen einer Kapitalgesellschaft mit einem Mindestkapital in Höhe von 100.000,- € betrieben wird. Der Reisebürobetreiber muss sein persönliche Geeignetheit nachweisen und eine Garantie leisten.

Die geschäftsmässige Organisation von sportlichen Freizeitbeschäftigungen, wie der Betrieb von Surfschulen oder sonstigen Sport- oder Feriencamps, von Kongressen oder Events, organisierten Fremdenverkerhrsführungen sowie der Verleih von Sport- und Animationsgeräte bedarf ebenfalls einer Registrierung im "Registo Nacional dos Agentes de Animação Turística (RNAAT)".

Gewerbliche Autovermietung
Die Ausübung der Tätigkeit der gewerblichen Autovermietung bedarf der Genehmigung durch das IMITT, I.P. - Instituto da Mobilidade e dos Transportes Terrestres. Die Lizenz (alvará) für den Betrieb eines Kraftfahrzeugverleihs setzt eine Vielzahl von besonderen Anforderungen an einen derartigen Gewerbebetrieb voraus: es besteht ein Gesellschaftszwang, d.h., das Gewerbe darf nicht im eigenen Namen ausgeübt werden. Die Gesellschaft muss ein Mindestkapital von 50.000,-€ vorweisen. Die Geschäftsführung muss persönlich geeignet sein und der Betrieb über mindestens eine räumliche Niederlassung verfügen. Verliehene Kraftfahrzeuge dürfen nicht älter als fünf Jahre sein.


 


 

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