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Unternehmen

  

Liquidation von Unternehmen in Portugal

Liquidationsgeschäftsführung:
Wir übernehmen die vollständige Liquidationsgeschäftsführung.

Personalverhandlung:
Mit dem Personal werden die Austrittbedingungen ausgehandelt und eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen.

Inkasso von ausstehenden Forderungen:
Soweit möglich, werden mit Hilfe der rechtlich zulässigen Mittel die Restforderungen eingetrieben. Falls dies nicht möglich ist, wird versucht zumindest die hierauf entfallene und bereits abgeführte Mehrwertsteuer wieder zu bekommen.

Begleichung von Verbindlichkeiten:

Durch einen umfangreichen Kontakt mit den Lieferanten und Dienstleister werden die Salden abgeglichen. Zu Recht offenstehende Verbindlichkeiten werden beglichen. Insbesondere ist hier auf die Situation der Steuer- und Sozialversicherungsschulden zu achten.

Verkauf von Aktiva:
Sollte noch verkaufsfähiges Vermögen bestehen, wird dieser bestmöglich veräussert.

Abschluß der Liquidation:
Nachdem alle o.g. Themen abgehandelt worden sind, beurkundet der Liquidationsgeschäftsführer den Abschluß der Liquidation. Die Firma kann im Handelsregister gelöscht und beim Finanzamt abgemeldet werden. Der Liquidationsgeschäftsführer haftet für die Richtigkeit der Angaben und steht für etwaige Schulden der Gesellschaft, auch nach Abschluß der Liquidation gerade.

 

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