30/04/2013

NEWSLETTER Nº 72: Pünktlichkeit bei Zahlungen – jetzt wird es ernst !

Letzte Woche hat der Ministerrat die EU-Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.2.2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in nationales Recht umgesetzt. Die Veröffentlichung der entsprechenden Regelung im Gesetzblatt Diário da República steht noch aus. Die Veröffentlichung ist aus heutiger Sicht schon verspätet, denn die Richtlinie hätte bis zum 16. März dieses Jahres umgesetzt werden sollen.

Die Regelung wird vorsehen, dass die Zahlungsfristen zwischen öffentlichen Stellen und Unternehmen EU-weit harmonisiert werden und die Lieferung von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen zugunsten des Staates und seiner Einheiten innerhalb von 30 Tagen bzw. ausnahmsweise bis zu 60 Tagen zu zahlen sind. Zahlungen zwischen Unternehmen haben eine Frist von 60 Tagen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und diese Vereinbarung verstösst nicht gegen das Gebot der Fairness. Weiterhin wird die gesetzliche Regelung vorsehen, dass im Fall des Verzugs der Schuldner Zinsen in Höhe des sog. Bezugszinssatzes (der von der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngsten Hauptrefinanzierungsoperationen angewendete Zinssatz) zuzüglich mindestens acht Prozentpunkte (!) zahlen muss. Hinzukommt, dass der Gläubiger gegen den Schuldner einen pauschalen Anspruch auf sog. Beitreibungskosten von mindestens 40 EUR pro Verzugsfall hat. Der Anspruch auf den Pauschalbetrag besteht unabhängig von dem Absenden einer Mahnung.

Der Zwang, die oben genannte EU-Richtlinie zum jetzigen Zeitpunkt umsetzen zu müssen, kommt im ungünstigsten Moment. Weder der Staat noch seine Gemeinden (die auch schon mal 360 Tage und mehr als Zahlungsziel praktizieren) bzw. die Unternehmen des Staats sind in der letzten Zeit liquider geworden. Wie dann Rechnungen innerhalb von 30 bis 60 Tagen pünktlich bezahlt werden sollen, bleibt offen. Was den Staat, seine Körperschaften sowie die staatlichen Unternehmen angeht, wird es aller Voraussicht nach zu einer Anhäufung von (neuen) Verzugszinsen kommen, die sich dann weiterhin negativ auf der Passiv-Seite in den entsprechenden Bilanzen niederschlagen. Letztendlich geht die Verschuldung im staatlichen Sektor zu Lasten des Steuerzahlers !

Die Beweggründe des Europäischen Parlaments lesen sich so, als sei die Tatsache strikter Austerität nicht nur in Portugal an den Damen und Herren Parlamentariern vorbeigegangen:

“Im Allgemeinen können öffentliche Stellen mit sichereren, berechenbareren und beständigeren Einkünften als Unternehmen rechnen. Ferner werden vielen öffentlichen Stellen Finanzmittel zu günstigeren Bedingungen angeboten als Unternehmen. Zugleich sind öffentliche Stellen in Bezug auf die Verwirklichung ihrer Ziele auch weniger von der Herstellung stabiler Geschäftsbeziehungen abhängig, als dies bei Unternehmen der Fall ist. Lange Zahlungsfristen und Zahlungsverzug öffentlicher Stellen für Waren und Dienstleistungen verursachen ungerechtfertigte Kosten für Unternehmen. Es ist daher angebracht, spezielle Vorschriften für Geschäftsvorgänge einzuführen, bei denen Unternehmen öffentlichen Stellen Waren liefern und Dienstleistungen für sie erbringen, die insbesondere Zahlungsfristen vorsehen sollten, die grundsätzlich 30 Kalendertage nicht überschreiten, es sei denn, im Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, und vorausgesetzt, dies ist aufgrund der besonderen Natur oder der besonderen Merkmale des Vertrags objektiv begründet, und die in keinem Fall 60 Kalendertage überschreiten……”.

Wir berichten schon jetzt über die bevorstehende Gesetzgebung, damit alle Wirtschaftsteilnehmer etwas Zeit haben, die Kassen aufzufüllen. Wird es jetzt wirklich ernst mit der neuen Zeitrechnung im Wirtschaftsverkehr ?

Mit besten Gruss,

Ihr

CONLUSA-Team

Quelle: Mitteilung des Ministerrats vom 26.4.2013; Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.2.2011




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