12/07/2013

NEWSLETTER Nº 73: „Die Zeit für Investitionen ist gekommen!“

So drückte sich der vor zwei Wochen zurückgetretene portugiesische Finanzminister aus, als er Ende Mai die steuerlichen Anreize für Investionen vorstellte. Tatsächlich hat die portugiesische Regierung eine Reihe von interessanten Anreizen geschaffen oder überarbeitet, um Investitionen anzulocken. Dazu gehören CFEI, RFAI und vertraglich vereinbarte Anreize.

CFEI - Crédito Fiscal Extraordinário ao Investimento

Für sofortige Investitionen, die bis Ende 2013 durchgeführt werden, sieht der noch nicht im Gesetzblatt „Diário da República“ veröffentlichte, aber vom Parlament schon beschlossene Gesetzesentwurf Nº 148/XII, aussergewöhnlich hohe Anreize vor. Für Unternehmen, die eine Tätigkeit im Handel, in der industriellen Produktion oder in der Landwirtschaft ausüben und die bis zu maximal fünf Millionen Euro investieren, ensteht eine Steuergutschrift in Höhe von 20 % der investierten, förderfähigen Summe. Diese Gutschrift kann im Jahr 2014 im Rahmen der Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2013 sofort angesetzt werden. Als Obergrenze für den Steuerabzug gilt aber, daß mindestens 30% der anfallenden Körperschaftsteuer (IRC) zu zahlen sind. Dieser Anreiz kann sich durchaus lohnen und führt unter bestimmten Umständen zu einer Körperschaftsteuerbelastung von nur 7,5% anstatt 25%. Sollte die Steuergutschrift nicht in einem Steuerjahr ausgenutzt werden, findet ein Vortrag der Gutschrift um bis zu weiteren fünf Jahren statt.

RFAI - Regime Fiscal de Apoio ao Investimento

Dieser bereits seit mehreren Jahren bestehende steuerliche Anreiz auf Investitionen in den Wirtschaftsbereichen der Land - und Forstwirtschaft, landwirtschaftliche Industrie, Tourismus, verarbeitende Industrie sowie im Bergbau wurde überarbeitet. Ausgenommen von diesem Anreiz sind die Eisen- und Stahlindustrie, der Schiffbau sowie der Industriebereich synthetische Fasern. Bisher war diese Gutschrift durch eine im Körperschaftsteuergesetz (CIRC) enthaltene Deckelung stark eingeschränkt, wodurch der steuerliche Anreiz auf maximal 10% der zu entrichtenden Körperschaftsteuer beschränkt war. Diese Beschränkung wurde nun auf 50% der zu zahlenden Körperschaftsteuer erweitert, was zu einer erheblichen Steuereinsparung führen kann. Es können bei Investitionen von bis zu fünf Millionen Euro 20% der förderfähigen Investition als Steuergutschrift angesetzt werden. Bei Investitionen über fünf Millionen Euro werden nur 10% angerechnet. Nicht in Abzug gebrachte Steuergutschriften können ebenfalls in den fünf Folgejahren verwendet werden. Darüberhinaus kann eine Befreiung von der Grunderwerb - und Grundsteuer erfolgen.

Vertragliche Vereinbarung von Anreizen

Im Rahmen der Steueranreize, die vertraglich festgelegt werden (Artikel 81 Estatuto dos Benefícios Fiscais), wurde der Mindestinvestitionsbetrag von bisher fünf auf drei Millionen Euro herabgesetzt. Voraussetzung zum Abschluss eines derartigen Fördervertrags ist, dass der Staat die beabsichtigte Investition als „im strategischen Interesse für die nationale Wirtschaft“ anerkennt. Die steuerliche Gutschrift beträgt zwischen 10% und 20% der relevanten Investition und ist ebenso direkt von der zu entrichtenden Körperschaftsteuer abziehbar. Der Vertrag und die Abzugsfähigkeit der Steuergutschrift haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Bei allen guten Absichten des Gesetzgebers fragt sich allerdings, warum die Vorschriften nicht einheitlich und dementsprechend übersichtlich in dem für Steueranreize vorgesehenen „Código Fiscal do Investimento“ geregelt sind.

Bleibt nun zu hoffen, daß die Unternehmen darauf anspringen und dass bald die Banken bessere Finanzierungskonditionen anbieten !

Mit freundlichem Gruss,

Ihr

CONLUSA-Team

Quellen: Decreto-Lei nº 82/2013, de 17 de Junho, und
Decreto nº 154/XII, Diário da Assembleia da República, II Série, A-Nº 158 de 27 de Junho de 2013




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