19/09/2013

NEWSLETTER Nº 78: Portugal und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit !

Morgen endet die Frist für die öffentliche Diskussion der in Vorschlag befindlichen Reform der Körperschaftsteuer. Dabei geht es um viel mehr, als nur den Steuersatz bis zum Jahr 2018 auf ein Niveau zwischen 17% und 19% zu senken. Die Steuerbelastung von Unternehmen, die Instabilität des Steuersystems, seine Komplexität als auch die Kontextkosten/Bürokratie im Bereich Steuern sind vier von den zehn größten Investitionshemnisse für Unternehmen in Portugal.

Im Vergleich mit dem EU-Durchschnitt (EU-27 Länder, 2013) liegt Portugal beim Steuersatz, insbesondere bei grösseren Unternehmen, auf dessen Gewinne die Sonderaufschläge Anwendung finden, mit insgesamt 31,5% an viertletzter Stelle, nur noch vor Belgien (34%), Malta (35%) und Frankreich (36,1%). Der EU-Durchschnitt liegt bei 23%.

Interessant dürfte auch sein, daß im Jahr 2011 von den damals existierenden etwa 420.000 Unternehmen (davon: 99% KMU´s) 74% keine Körperschaftsteuer bezahlt haben. Im selben Jahr waren nur 5% der Unternehmen für insgesamt 80% der bezahlten Körperschaftsteuer verantwortlich.

Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes soll (teilweise) durch ein Anhebung der Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Wertzuwächsen bei Veräusserung von Unternehmsanteilen durch Privatpersonen ausgeglichen werden. Im Gegensatz zu Privatpersonen bleiben Kapitalgesellschaften aus dem Ausland im Rahmen der EU-Mutter-Tochterrichtlinie von dieser Steueranhebung bei Gewinnausschüttungen unberührt und würden somit von der geplanten Körperschaftsteuersenkung profitieren.

Andere Themen der geplanten Steuerreform sind u.a. die Vereinfachung der Pflichten, die sich aus dem Körperschaftsteuergesetz ergeben, die Klarstellung gesetzlich missverständlicher Formulierungen sowie des Grundsatzes steuerlich abzugsfähiger Kosten, die Umformulierung der Regeln für die Ausnutzung von Verlustvorträgen, die vereinfachte Anwendung von Vorschriften in Doppelbesteuerungsabkommen u.v.m. (die Studie umfaßt etwa 300 Seiten).

Eine Besteuerungsmöglichkeit, die in Portugal bereits mehrere Jahre gegolten hat, soll wieder eingeführt werden, nämlich das vereinfachte Besteuerungsverfahren bei Kleinunternehmen. So sollen diese Unternehmen, soweit der Vorjahresumsatz nicht über 150.000 Euro gelegen und die Bilanzsumme nicht 500.000 Euro überschritten hat, dieses Sonderverfahren beanspruchen können. Die Besteuerungsgrundlage richtet sich ausschliesslich am Umsatz, folgende Koeffizienten sind vorgesehen:

- 0,04 bei Warenverkäufen sowie bei Dienstleistungen in Hotel, oder ähnlichen Aktivitäten, als auch bei Restaurations- und Barbetrieben;
- 0,75 bei Dienstleistungen (gemäß Tabelle in Artikel 151 CIRS);
- 0,10 bei anderen Dienstleistungen;                                                                                                                                                                         - 0,95 bei Umsätzen aus der Überlassung von Know-how und;                                                                                                                         - 1 bei Wertzuwächsen aus Schenkungen.

Der kleine Restaurantbesitzer schneidet wahrscheinlich mit 4% (des Umsatzes) bei der Ermittlung seines fiskalischen Gewinns gut ab. Beschliesst er dann, den Gewinn auszuschütten, kommt das böse Erwachen: schliesslich sollen Ausschüttungen, wie oben beschrieben, höher besteuert werden (im Moment liegt der Steuersatz bei 28%). Wird aber das Halbeinkünfteverfahren beibehalten (es werden nur 50% des auschüttenden Gewinns besteuert), darf sich unser Restaurantbesitzer dennoch freuen.

Es gibt im Rahmen des jetzigen Körperschaftsteuersystems viel zu verbessern. Allerdings ist der Bewegungsspielraum beim derzeitigen Zustand der öffentlichen Finanzen stark eingeengt. Wir hoffen, daß am Schluß nicht ein portugiesisches Sprichwort Anwendung findet: „a montanha pariu um rato“...

Mit freundlichem Gruss,

Ihr

CONLUSA-Team

Quelle: Comissão para a reforma do imposto sobre o rendimento das pessoas coletivas-2013, anteprojeto de reforma, 30 de Junho de 2013.




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