30/10/2013
NEWSLETTER Nº 80: Auto fahren bleibt ein teures Vergnügen für Unternehmen!
Wir berichteten vor einigen Wochen über die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit Portugals. In diesem Zusammenhang haben wir auf die bevorstehende Reform der Körperschaftssteuer sowie auf das kommende Haushaltsgesetz hingewiesen. Inzwischen liegen beide Entwürfe vor, und wir möchten kurz insbesondere auf die verschärfte Besteuerung von Firmenfahrzeugen eingehen:
Nachdem in diesem Jahr eine -nach den Worten des ehemaligen Finanzministers- brutale Steuererhöhung bei der Einkommensteuer stattgefunden hat, nimmt der Fiskus nun die Kosten rund ums Auto ins Visier! So werden Kosten im Zusammenhang mit Abschreibungen, Mieten, Leasing, Versicherungen, Reparatur und Instandhaltung, Kraftstoffe und Steuern (!) mit einer erhöhten Kostensteuer, der sogenannten „Tributação Autónoma“, belegt.
Die Höhe dieser Steuer hängt vom Anschaffungswert des in Frage kommenden KFZ ab:
Bei einem Anschaffungswert des Fahrzeuges von bis zu 20.000 Euro liegt die Steuer bei 15% (im Moment 10%), für Fahrzeuge, deren Anschaffungskosten zwischen 20.000 und unter 35.000 Euro liegen, beträgt der Steuersatz 27,5% (derzeitig 20% über 25.000 Euro). Liegt der Anschaffungswert bei 35.000 Euro oder höher, wird eine Steuer von 35% (im Jahr 2013 20%) fällig.
Fährt das Unternehmen einen steuerlichen Verlust ein, erhöhen sich die oben genannten Steuersätze um 10 Prozentpunkte!
Beispiel: Der Anschaffungspreis eines KFZ’s liegt für das Unternehmen bei 30.000 Euro. (Bei der im Moment geltenden steuerlichen Deckelung von Abschreibungen bei KFZ können Anschaffungsbeträge, die über 25.000 Euro liegen nicht zur fiskalischen Abschreibung herangezogen werden. Es ist nicht auszuschliessen, daß dieser Betrag im kommenden Jahr weiter herabgesetzt wird). Die steuerlich zulässigen Abschreibungen betragen bei einer Abschreibungsperiode von vier Jahren demnach 6.250 Euro/Jahr. Auf diese 6.250 Euro zahlt das Unternehmen dann 27,5 %, also knapp 1.719 Euro Steuern. Auch bei den anderen Kosten wie Versicherungen, Reparaturen und Kraftstoffen fällt diese Steuer in Höhe von 27,5% an.
Unter Berücksichtigung der geplanten Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 25% auf 23% (in 2014) kann die „autonome Besteuerung“ (27,5%) höher liegen als der durch fiskalische Kosten verursachte Einsparungseffekt bei der Körperschaftsteuer (23%)!
Es gibt aber einen Ausweg aus dieser steuerlichen Belastung! Sobald das KFZ auch privat vom Mitarbeiter genutzt wird (und hierüber eine schriftliche Vereinbarung vorliegt), entfällt für das Unternehmen die „Tributação Autónoma“ auf die Abschreibung des Autos. Im Gegenzug muß der Mitarbeiter 0,75% des Anschaffungswerts des Autos pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern.
Neben der „Tributação Autónoma“ sollen übrigens im kommenden Jahr auch noch die KFZ-Steuern „ISV“ und „IUC“, insbesondere für Dieselfahrzeuge, angehoben werden.
Eine gesunde Alternative, um den bevorstehenden Steuererhöhungen zu entkommen, besteht darin, den KFZ-Fuhrpark des Unternehmens durch Fahrräder zu ersetzen. Diese sind (noch) von der „autonomen Steuer“ befreit!
Mit freundlichem Gruss,
Ihr
CONLUSA-Team
Quelle: Proposta de Lei nº 175/XII, 2013, (Vorschlag zur Körperschaftsteuerreform) und Proposta de Lei nº 178/XII, 2013, (Vorschlag für das Staatshaushaltsgesetz 2014)
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