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21/01/2015
NEWSLETTER Nº 98: Was sind kleine und mittlere Unternehmen ?
Einer der wesentlichen Ziele der Investitionsförderung 2014 bis 2020 ist die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bzw. PME – pequenas e médias empresas). Die Definition ergibt sich aus einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2003. Kleinstunternehmen (microempresas), kleine und mittlere Unternehmen (pequenas e médias empresas) werden entsprechend ihrer Mitarbeiterzahl und ihres Umsatzes bzw. der Bilanzsumme definiert.
Ein mittleres Unternehmen ist ein Unternehmen, das weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz 50 Mio. Euro oder dessen Jahresbilanz 43 Mio. Euro nicht überschreitet. Ein kleines Unternehmen wird definiert als ein Unternehmen, das weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz oder Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht überschreitet. Ein Kleinstunternehmen ist ein Unternehmen, das weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Umsatz oder Jahresbilanz 2 Mio. Euro nicht überschreitet.
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte werden die folgenden Unternehmenstypen in Bezug auf Kapitalbeteiligung, Stimmrechte oder Ausübung eines beherrschenden Einflusses berücksichtigt: eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen.
Die eigenständigen Unternehmen sind der Typ, der mit Abstand am häufigsten auftritt. Es handelt sich dabei um Unternehmen, die nicht zu einem der beiden anderen Unternehmenstypen (den Partnerunternehmen oder den verbundenen Unternehmen) gehören. Ein Unternehmen ist eigenständig, wenn es:
» keine Anteile von 25 % oder mehr an einem anderen Unternehmen hält, » nicht zu 25 % oder mehr unmittelbar im Besitz eines anderen Unternehmens bzw. einer öffentlichen Einrichtung oder im gemeinsamen Besitz mehrerer verbundener Unternehmen bzw. öffentlicher Einrichtungen ist, von einigen Ausnahmen abgesehen, » keine konsolidierte Bilanz erstellt und nicht im Abschluss eines Unternehmens enthalten ist, das eine konsolidierte Bilanz erstellt, und damit kein verbundenes Unternehmen ist.
Ein Unternehmen gilt weiterhin als eigenständig, auch wenn der Schwellenwert von 25 % erreicht oder überschritten wird, wenn es sich um bestimmte Kategorien von Investoren handelt, beispielsweise um Business Angels, Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck oder institutionelle Anleger einschliesslich regionaler Entwicklungsfonds.
Partnerunternehmen sind Unternehmen, die umfangreiche Finanzpartnerschaften mit anderen Unternehmen eingehen, ohne dass ein Unternehmen dabei mittelbar oder unmittelbar eine tatsächliche Kontrolle über das andere ausübt. Partnerunternehmen sind Unternehmen, die nicht eigenständig, aber auch nicht miteinander verbunden sind. Ein Unternehmen ist Partnerunternehmen eines anderen Unternehmens, wenn:
» es einen Anteil zwischen 25 % und weniger als 50 % an diesem anderen Unternehmen hält, » dieses andere Unternehmen einen Anteil zwischen 25 % und weniger als 50 % an dem antragstellenden Unternehmen hält, » das antragstellende Unternehmen keinen konsolidierten Abschluss erstellt, in den dieses andere Unternehmen durch Konsolidierung einbezogen wird, und nicht durch Konsolidierung in den Abschluss dieses bzw. eines weiteren Unternehmens, das mit diesem verbunden ist, einbezogen wird.
Verbundene Unternehmen müssen gemäß der EU-Richtlinie 83/349/EWG einen konsolidierten Geschäftsabschluss erstellen oder sie werden durch die Konsolidierung in den Abschluss eines anderen Unternehmens einbezogen. Im Fall eines verbundenen Unternehmens werden die Mitarbeiterzahlen und die finanziellen Schwellenwerte der so beteiligten Gesellschaften addiert. Überschreitet das verbundene Unternehmen die entsprechenden Schwellenwerte, gilt es nicht mehr als ein KMU bzw. PME.
Es gelten ebenso als verbundene Unternehmen solche, an denen natürliche Personen beteiligt sind, die einen beherrschenden Einfluss auf die in Frage kommenden Unternehmen ausüben und diese ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind. Als benachbarter Markt gilt der Markt für ein Produkt oder eine Dienstleistung, der dem betreffenden Markt unmittelbar vor- oder nachgeschaltet ist.
Ihr
CONLUSA-Team
Quelle: Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen«, Dokument 32003H0361 (Abl. L 124 vom 20.5.2003); Europa – Zusammenfassungen der Gesetzgebung: Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen; Gesetzesdekret nº 372/2007 vom 6.11.2007 (regelt die elektronische Zertifizierung von PME durch das IAPMEI).
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