09/12/2015

NEWSLETTER Nº 104: Steuerzahler und Steuerprüfer in einer Person !

Im Rahmen der Bekämpfung der Steuerflucht wurden für das Jahr 2015 die abzugsfähigen Kosten für die Einkommensteuer (IRS) in Portugal neu geregelt. Abzugsfähig sind nur solche Kosten, die dem Finanzamt auf elektronischem Weg übermittelt werden. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel direkt über die Dienstleister/Verkaufsstellen, denn diese müssen monatlich alle Rechnungen  dem Fiskus melden. So sind laut Auskunft im Internetportal (Portal das Finanças) bis Oktober 2015 ca. 500 Millionen Rechnungsmitteilungen eingegangen !

Will der Steuerzahler von der Abzugsfähigkeit dieser Kosten Gebrauch machen, muß er die (mit seiner Steuernummer) gemeldeten Rechnungen im Portal des Finanzamts einzelnen kontrollieren und validieren. Oftmals fehlt die richtige Zuordnung der Rechnungen, die eine korrekte Abzugsfähigkeit erlaubt. Grundsätzlich wird zwischen allgemeinen Lebenshaltungskosten, Gesundheitskosten, Ausbildungskosten, Kosten in Verbindung mit bezahlten Mieten und Zinsen bei der Eigenheimfinanzierung unterschieden. Bei den allgemeinen Lebenshaltungskosten können 35% des Rechnungsbetrags in Abzug gebracht werden, wobei die Abzugsfähigkeit auf 250 Euro pro Steuerzahler beschränkt ist. Ausbildungskosten können zu 30% des Rechnungsbetrags berücksichtigt werden, und zwar bis zu einem familiären Höchstbetrag von 800 Euro. Bei Gesundheitskosten können 15% in Abzug gebracht werden, hier liegt die familiäre Deckelung bei 1000 Euro und zuletzt können bezahlte Wohnmieten zu 15% und bis zu einem Höchstsatz von 502 Euro und Zinsen für Eigenheimfinanzierung (soweit der Finanzierungsvertrag bis zum 31.12.2011 abgeschlossen wurde) bis zu 296 Euro geltend gemacht werden. Alle diese Abzüge sind direkt von der Steuerschuld abzuziehen (deduções à colecta), mit steigendem Einkommen sinkt die Summe dieser abzugsfähigen Kosten !

Darüberhinaus können pro Familienmitglied 15% der in Rechnungen enthaltenen Mehrwertsteuer mit einem Höchstbetrag von 250 Euro pro Mitglied ebenso von der Einkommensteuer abgezogen werden. Allerdings gilt das nur für die folgenden Wirtschaftszweige: KFZ-und Motorrad-Reparatur, Hotel- und Restaurationsbetriebe sowie Friseur- und Schönheitssalons, weswegen der Abzugseffekt eher beschränkt sein dürfte.

Möchte man möglichst von allen Abzugsmöglichkeiten Gebrauch machen, dann gilt immer: Steuernummer beim Kauf/Erwerb angeben ! Und natürlich gilt das für jedes einzelne Familienmitglied (agregado familiar !), also in der Regel Ehepartner und Kinder.

Um festzustellen, ob dann auch alle Rechnungen beim Fiskus angekommen sind, muß für jedes einzelne Familienmitglied die Prüfung vorgenommen werden. Wer also für seine Kinder noch keinen Zugangscode (Senha) für das Finanzamt vorliegen hat, der sollte nun einen beantragen, denn oftmals werden z.B. Schulrechnungen im Namen der Kinder ausgestellt.

Und natürlich müssen Rechnungen, die im Ausland ausgestellt werden, vom Steuerzahler nachgemeldet werden, da im Ausland agierende Unternehmen einer solchen automatischen Meldepflicht nicht unterliegen.

Bis zum 15. Februar 2016 müssen alle Rechnungen kontrolliert, validiert, bzw. gemeldet werden!

Eine fiskalische „Win-Win-Situation“: der Steuerzahler kontrolliert seine persönlichen abzugsfähigen Kosten und ob die anderen Wirtschaftsteilnehmer brav Alles gemeldet haben. Der Fiskus wiederum spart sich pro Jahr, etwa 200.000 Steuerzahler vorzuladen, um sie anhand der Vorlage der geltend gemachten Papierrechnungen zu überprüfen; die „Endkontrolle“ der Steuerzahler kann er jetzt via Computer sehr viel effizienter durchführen…    


Wir verbleiben,


mit steuerlichen Adventsgrüßen,

Ihr

CONLUSA-TEAM

Quelle: CIRS 2015, Portal das Finanças und Diário de Notícias vom 4. Dezember 2015.




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