23/07/2010

NEWSLETTER Nº 6: Versteckte Steuererhöhung für Unternehmen – Bestellen Sie schnell Ihr Auto!

Erwirbt ein Unternehmen in diesem Jahr noch ein neues benzin- oder dieselbetriebenes Personenkraftfahrzeug (PKW), kann das Auto in diesem und den kommenden Jahren mit einem Höchstbetrag von 40.000.- € steuerlich abgeschrieben werden. Wird dasselbe Auto im Jahr 2011 angeschafft, verringert sich der Abschreibungsbetrag auf 30.000.- € und bei Anschaffung im Jahr 2012 sogar auf nur noch 25.000.- €.

Zum 1. Januar 2010 ist der Höchstabschreibungssatz für konventionelle PKW von knapp 30.000.- € auf 40.000.- € angehoben worden.

Schafft sich ein Unternehmen oder buchhaltungspflichtiger Freiberufler dagegen im Jahr 2011 ein Auto an, das ausschliesslich strombetrieben wird, beträgt der Abschreibungssatz 45.000.- €. Für Elektroautos, die im Jahr 2012 angeschafft werden, steigt der Abschreibungssatz sogar auf 50.000.- €.

Mit der negativen Diskriminierung von Benzin- und Dieselfahrzeugen (PKW) soll nach Auffassung des Gesetzgebers der Absatz von Elektroautos gefördert werden; es soll geradezu zu einer „massificação“ der Nachfrage kommen.

Eine Tatsache steht jedenfalls fest: will man auch noch in Zukunft konventionelle Autos kaufen, verdient der Staat kräftig mit. Wenn ein Unternehmen in diesem Jahr noch einen benzin- oder dieselbetriebenen PKW kauft, nutzt es eine einmalige Abschreibungsmöglichkeit und spart mehrere tausend Euro Steuern !

Mit bestem Gruss,

Ihr

CONLUSA-Team

Quellen: Artikel 34 I Buchstabe e) CIRC; Erlass Nº 467/2010 vom 7.7.2010;        
Artikel 11 Decreto Regulamentar Nº 25/2009 vom 14.9.2009




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