![]() |
|
23/07/2010 NEWSLETTER Nº 6: Versteckte Steuererhöhung für Unternehmen – Bestellen Sie schnell Ihr Auto! Erwirbt ein Unternehmen in diesem Jahr noch ein neues benzin- oder dieselbetriebenes Personenkraftfahrzeug (PKW), kann das Auto in diesem und den kommenden Jahren mit einem Höchstbetrag von 40.000.- € steuerlich abgeschrieben werden. Wird dasselbe Auto im Jahr 2011 angeschafft, verringert sich der Abschreibungsbetrag auf 30.000.- € und bei Anschaffung im Jahr 2012 sogar auf nur noch 25.000.- €. Schafft sich ein Unternehmen oder buchhaltungspflichtiger Freiberufler dagegen im Jahr 2011 ein Auto an, das ausschliesslich strombetrieben wird, beträgt der Abschreibungssatz 45.000.- €. Für Elektroautos, die im Jahr 2012 angeschafft werden, steigt der Abschreibungssatz sogar auf 50.000.- €. |
|
Avenida 25 de Abril, Nº 8 - 2 Esq. P - 2750-511 Cascais / Portugal T.: +351 21-468 59 75/6 F.:+351 21-468 87 24 conlusa@conlusa.pt | www.conlusa.pt |
Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie sich für den Newsletter angemeldet haben. Sollte es sich um einen Irrtum handeln, oder falls
Sie den Newsletter nicht mehr erhalten wollen, klicken Sie bitte hier.