27/10/2010

NEWSLETTER Nr.12: Drastische Kürzungen beim Kindergeld !

Ab dem 1. November 2010 wird das in Portugal gezahlte Kindergeld gekürzt. Von den ursprünglich fünf bezugsfähigen Einkommensstufen (escalões) wurden die beiden letzten Stufen (4º und 5º) mit den „höchsten“ Einkünften ersatzlos gestrichen. Die drei jetzt übrig bleibenden Einkommensstufen orientieren sich an dem Sozialhilfeindex (IAS = Indexante dos apoios sociais), der in diesem Jahr (wie in 2009) 419, 22 € pro Monat beträgt, und zur Berechnung des entsprechenden Jahreseinkommens mit 14 multipliziert wird. Die Bestimmung der jeweiligen Einkommensstufe hängt von der Ermittlung eines „Referenzeinkommens“ ab. Beispiel: Beide Eltern mit zwei Kindern verdienen insgesamt  25.000.- € im Jahr. Das Jahreseinkommen wird durch die Anzahl der Kinder + 1, also im vorliegenden Beispiel durch 3 geteilt. Das Referenzeinkommen liegt bei 8.333.- € und fällt damit in die dritte Einkommensstufe. Den Eltern steht ein Kindergeld in Höhe von 26,54 € pro Kind und Monat zu. Bei einem Jahreseinkommen von 30.000.- € erhält diese Familie in Zukunft kein Kindergeld mehr (bisher 22,59 € pro Kind). Durch den Wegfall der beiden höchsten Einkommensstufen und damit bedingt des Kindergelds werden viele Familien des Mittelstands betroffen sein.

Die Kürzungen betreffen auch die beiden untersten Einkommensstufen (1º und 2º). Eine im Juni 2008 durchgeführte „ausserordentliche Aktualisierung“ der Kindergeldbeträge um 25 % wird mit Wirkung zum 1.11.2010 wieder zurückgenommen. Damit erhalten die am wenigsten begüterten Eltern für ein Kind mit einem Alter bis zu einem Jahr monatlich ca. 43.- € weniger Unterstützung.

Diese Massnahmen sind nicht Bestandteil des nächsten Haushaltsgesetzes. Die Regierung hat sie sofort durch eine Gesetzesänderung, die ab nächste Woche gilt, umgesetzt.
Mit freundlichem Gruss,

Ihr

CONLUSA-Team

 

 

Quelle:  Gesetzesdekret Nº 116/2010 vom 22.10.2010
Erlass Nº 425/2008 vom 16.6.2008




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