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02/11/2010 NEWSLETTER Nr. 13: Kurze Zahlungsfristen im Lebensmittelhandel ! Ab dem 20. Januar 2011 gelten neue und unabänderliche Zahlungsfristen im Lebensmittelhandel, soweit der Gläubiger der Zahlung ein Kleinst- oder kleines Unternehmen (micro ou pequena empresa) ist, das bei dem IAPMEI – Instituto de Apoio às Pequenas e Médias Empresas e à Inovação als „PME“ zertifiziert ist. Lieferanten von leicht verderblichen, frischen oder gekühlten Lebensmitteln müssen spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach erfolgter Lieferung und Rechnung bezahlt werden. In einem gesonderten Erlass werden diese Lebensmittel, die ausschliesslich dem menschlichen Gebrauch dienen, noch bestimmt werden. Im Fall von Lieferanten längerfristig haltbarer Produkte verlängert sich die Zahlungsfrist auf höchstens 60 Tage. Die Verpflichtung zur Einhaltung der 30 bzw. 60 tägigen Zahlungsfrist obliegt solchen Unternehmen, die mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 10 Mio € aufweisen. Damit der kleine „Gemüsehändler“ die für Portugal extrem kurzen Zahlungsziele von 30 oder 60 Tagen einfordern kann, muss er allerdings noch neben der IAPMEI-Zertifizierung einige bürokratische Hürden übersteigen: auf der Rechnung muss die Zahlungsfrist und die ihr zugrundeliegende Rechtsvorschrift ausdrücklich erwähnt sein. Die Rechnung darf nur die vom Gesetz geregelten Lebensmittel aufführen und im Fall der Lieferung von verderblichen oder nicht verderblichen Lebensmitteln müssen getrennte Rechnungen ausgestellt werden. Hält sich der Vertragspartner nicht an die gesetzlich festgelegten Zahlungsfristen, kann der Gemüsehändler von dem säumigen Vertragspartner Verzugszinsen verlangen, die den gesetzlich festgelegten Zinssatz von derzeit 8 % (juros comerciais) um weitere 2 Prozentpunkte übersteigen. Darüberhinaus begeht der säumige Vertragspartner eine Ordnungswidrigkeit, die im Fall von Unternehmen mit Bussgeld von mindestens 500.- € bis zu 44.891, 81 € belegt werden kann. Die aufsichtsführende Behörde ist die ASAE, die jährlich Bericht über die von ihr eingeleiteten Kontrollen zur Einhaltung der Vorschrift zu erstatten hat. Übrigens: das Gesetz gilt nicht für die Gemeinden. So wird nach Bericht der Direcção Geral das Autarquias Locais die Gemeinde Castanheira de Pêra auch in Zukunft ihre Lieferanten erst nach Ablauf von 901 Tagen bezahlen. Viele Grüsse, Ihr CONLUSA-Team
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