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02/09/2011 NEWSLETTER Nº 37: Wenn das Finanzamt schweigt, kann es für den Steuerzahler teuer werden! Immer dann, wenn der Steuerbürger mit der Festsetzung der Steuer nicht einverstanden ist, kann er zunächst in der Finanzamts-hierarchie den einfachen Weg der Beschwerde (sogenannte reclamação graciosa) gehen. Hierzu wendet er sich schriftlich an das zuständige örtliche Finanzamt und schildert diesem seine Argumente, weswegen der fragliche Steuerakt aus seiner Sicht falsch ist. Die „reclamação graciosa“ kann alternativ zum schriftlichen Einspruch per Brief direkt beim zuständigen Finanzamt vorgebracht und schriftlich verfasst werden. Schweigt anschliessend das Finanzamt - was gerade in letzter Zeit immer häufiger der Fall zu sein scheint - muß der Steuer-bürger die Entwicklung des Verfahrens sowie den Ablauf von Fristen genau beachten. Erhält er nach sechs Monaten keine Antwort, liegt die gesetzliche Vermutung vor, daß das Finanzamt die Beschwerde stillschweigend abgelehnt hat (vgl. Artikel 57, Absatz 5 LGT, sog. formação de presunção de indeferimento tácito). Nach Ablauf der sechs Monate hat der Steuerpflichtige noch 90 Tage Zeit, Klage bei Gericht einzureichen. Tut er dies nicht, sind die Rechtsmittel ausgeschöpft. |
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