26/04/2012

NEWSLETTER Nº 54 : Was Sie unbedingt bei Renovierungsarbeiten wissen sollten und unsere Event-Empfehlung!

Fangen wir dieses mal andersherum an: Am 08. Juni 2012 findet zum dritten mal das kleine, aber feine Event „SONS E SABORES“ in Penedo, ein Dorf in der Serra de Sintra, statt. Der Gewinn aus dieser Veranstaltung wird der Dorfgemeinschaft für soziale Zwecke überlassen. CONLUSA sponsert, wie jedes Jahr, das Klavier, auf dem Mário Laginha uns begeistern wird. Dieses mal hat er noch einen anderen Musiker und Pianisten eingeladen, nämlich Bernardo Sassetti. Als Kontrast- und Vorfreudeprogramm gilt das Buffet, das uns vor dem Konzert in die richtige Stimmung versetzen soll. Zubereitet wird es von der Chefköchin Mimi vom bekannten lissabonner Restaurant „Kais“. Mehr Informationen können Sie bei www.insider-cooking.com abrufen. Dort erfolgt auch der Kartenverkauf. Wir empfehlen schnell zu handeln, denn erfahrungsgemäß sind die insgesamt 140 Karten schnell ausverkauft!

Nun zu dem anderen Thema: Sollten Sie jetzt angesichts des Frühlings daran denken Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu renovieren, müssen Sie wissen, daß auf solche Arbeiten grundsätzlich nur 6% Mehrwertsteuer (IVA) anfallen. Dies trifft auf Baumassnahmen zur Verbesserung, Umbau, Renovierung und Instandhaltung von Immobilien, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen, zu. Diese Regelung kann vom Eigentümer, Vermieter, Mieter und der Wohnungseigentümer-gemeinschaft (Condomínio) in Anspruch genommen werden.

Garten, Swimmingpool und andere Aussenanlagen sind von der niedrigeren Besteuerung ausgenommen! Für den Neu- und Erweiterungsbau, als auch im Fall eines Wiederaufbaus (z.B. einer Ruine) trifft diese Sonderregung ebenso nicht zu. Zu beachten ist, daß grundsätzlich diese Regelung (6 % IVA) nur auf die Handwerksdienstleistung anzuwenden ist, also keine Materialien berücksichtigt. Ausnahme hiervon sind die „empreitadas“, also Werkverträge, soweit die Materialkosten nicht 20% der Gesamtkosten übersteigen. Übersteigen die Materialkosten diesen Wert, müssen sie von den Dienstleistungen getrennt und mit dem normalen Mehrwertsteuersatz versteuert werden. Kann oder will der Unternehmer diese Trennung nicht vornehmen, muß auf die gesamte „Empreitada“ der normale Mehrwertsteuersatz in Höhe von 23 % angewendet werden.

Quelle: Verba 2.27 der Liste I, Anhang zum CIVA und Ofício circulado nº 30.025, de 2000-08-07




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