07/01/2013

NEWSLETTER Nº 67: 2013 - das Jahr der totalen Meldeflut !

Zwischen Weihnachten und Neujahr hat der portugiesische Finanzminister mit dem Erlaß Nº 426-C/2012 vom 28. Dezember 2012 erneut in Sachen Meldepflichten zugeschlagen. Ab Februar dieses Jahres müssen alle Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen, monatlich dem Fiskus alle entsprechenden Bezüge melden, die seit dem 1. Januar 2013 an in Portugal steuerlich ansässige Mitarbeiter bezahlt werden.

Anstatt dem Fiskus die (vereinfachte) Information, wie bisher, einmal im Jahr zu melden, sind also nun bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats eine ganze Reihe von Informationen über Bezüge, egal ob steuerfrei oder nicht, mit eventuell anfallender Steuer und Sozialversicherungsabgaben dem Fiskus zu übermitteln. Eine ausfürliche Auflistung der zu meldenden Einkünfte ist im Anhang zu dem o.g. Erlaß ersichtlich; es sind insgesamt 16 Bezugsarten von dieser Meldepflicht betroffen. Neben Lohn und Gehalt sind beispielsweise Essensbeihilfen (subsídio de alimentação), Reisekostenbeihilfen und dem Arbeitgeber in Rechnung gestellte Fahrten im eigenen KFZ für das Unternehmen (ajudas de custo e deslocações em viatura própria) zu melden.

Ebenso fallen steuerbefreite Bezüge gemäß Artikel 37 EBF (Estatutos dos Benefícios Fiscais) von Mitarbeitern im diplomatischen Dienst und internationalen Organisationen in Portugal unter der neuen Meldepflicht ! Botschaften und internationale/ausländische Organisationen müssen sich also ebenso auf die neuen Meldepflichten einstellen !

Unternehmen sowie die oben aufgeführten Organisationen müssen diese monatliche Meldung über das Internetportal des Finanzamts (Portal das Finanças) oder der Sozialversicherung durchführen. Einzelunternehmen und Freiberufler sind von dieser monatlichen Meldepflicht (noch) befreit und müssen lediglich einmal im Jahr die Information im sogenannten „Modelo 10“ liefern.

Wenn dann noch sämtliche Rechnungen, zukünftig Transportdokumente, Auslandsüberweisungen sowie die bereits bestehenden Meldungen und sonstigen Buchhaltungspflichten hinzukommen, ist eine „Grundbeschäftigung“ im Unternehmen garantiert.

Wir wünschen einen guten Start im neuen Jahr ...!


Freundliche Grüße !

Ihr

CONLUSA-TEAM


Quelle: Portaria Nº 426-C/2012 vom 28.12.2012




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