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17/03/2014 NEWSLETTER Nº 85: Der neue „Steuerausweis“ hat es in sich ! In den letzten Tagen hat das portugiesische Finanzamt ein Mail an die Steuerbürger verschickt, um auf den neuen Steuerausweis hinzuwiesen. Der sogenannte „Cartão e-fatura” wurde geschaffen, um angeblich den Anforderungsprozeß einer Rechnung mit Steuernummer zu erleichtern. Die vom Finanzamt verwendeten Argumente, um diesen Ausweis schmackhaft zu machen, sind vielfältig. So brauche der Bürger nicht mehr seine Steuernummer verbal übermitteln, was gerade in lauter Umgebung dazu führen könne, daß Kommunikationsfehler entstünden, oder daß sich die mitteilende Person etwas lautstark ausdrücken müsste. Darüber hinaus werde natürlich auch durch diesen neuen Ausweis die Vertraulichkeit respektiert, schliesslich müsse ja nicht jeder an der Kasse die Steuernummer des anderen Einkäufers mitbekommen. Überhaupt: „Die Verwendung des Ausweises vermeidet Digitalisierungsfehler, verringert die Bedienungszeit beim Einkauf und hilft dem Händler bei der Ausübung der Pflicht zur Rechnungserstellung“. Eine echte Wunderwaffe... Der Fiskus empfiehlt diesen „kostenlosen Ausweis“ aus der Internetseite des Finanzamts abzurufen, auszudrucken, auszuschneiden und natürlich zu verwenden ! Wer erinnert sich nicht an Filme von Banküberfällen, wo der bewaffnete Dieb diskret an die Kasse geht und einen Zettel hinlegt: „Das ist ein Überfall !“. Sicherlich hat das portugiesische Finanzamt bei der Erschaffung dieses neuen Ausweises sich von solchen spannenden Szenen inspirieren lassen, denn neben der Steuernummer und einem Barcode (für diejenigen, die es ganz eilig haben) steht noch folgender Satz dick geschrieben: „Bitte stellen Sie eine Rechnung mit Steuernummer aus“! Die Steuergutschrift in Höhe von 15% der Mehrwertsteuer bei Rechnungen von KFZ- und Motorradreparaturen, Hotels und Gaststätten, sowie Friseuren und Schönheitsinstituten, kombiniert mit der ab April startenden Verlosung von Autos für steuerfleißige Bürger sind dabei, das Zahlungsverhalten an den Kassen portugiesischer Einzelhändler zu revolutionieren. Das wünscht sich jedenfalls der portugiesische Fiskus ... Man sollte aber wissen, daß nicht nur die Rechnungen an das Finanzamt gemeldet werden, wo ausdrücklich die Eingabe der Steuernummer erbeten wird. Unternehmen, die bereits über die Steuernummer des Bürgers verfügen, müssen hierzu nicht gesondert aufgefordert werden. Wer wissen möchte, welche Rechnungen sonst noch bereits beim Finanzamt vorliegen, kann dies unter Verwendung seines persönlichen Zugangscodes in der Internetseite unter „e-fatura“ nachschauen. Wir wünschen dabei viel Spaß ! Freundliche Grüße, Ihr CONLUSA - Team Quelle: e-fatura, www.portaldasfinancas.gov.pt |
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