13/11/2014

NEWSLETTER Nº 91: Erweiterter Informationsaustausch zur Bekämpfung der Steuerflucht !

Die Verwaltungsbehörden arbeiten seit vielen Jahren innerhalb der EU im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe auf dem Gebiet der Meldung von Steuern zusammen. Schon im Jahr 1977 sah die EU-Richtlinie 77/799/EWG vor, dass sich die Behörden der Mitgliedstaaten gegenseitig alle Auskünfte erteilen, die für die Festsetzung der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen geeignet sein können. „Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten, unabhängig von der Erhebungsform, alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräusserung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern sowie der Steuern vom Vermögenszuwachs“.

Nun wird diese Richtlinie durch eine neue aus dem Jahr 2011 abgelöst. Nach der EU-Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung ist ab dem 1. Januar 2015 innerhalb der EU ein sog. verpflichtender automatischer Informationsaustausch mit erweitertem Inhalt vorgesehen. Danach gilt folgendes: Die Behörde jedes Mitgliedstaats übermittelt im Wege des automatischen Austauschs der zuständigen Behörde jedes anderen Mitgliedstaats Informationen in Bezug auf Besteuerungszeiträume ab 1. Januar 2014. Über die bereits im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie gemeldeten Zinseinkünfte und Erlöse werden nun auch die folgenden Einkünfte und Vermögen gegenseitig mitgeteilt:

Vergütungen aus unselbständiger Arbeit,

Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen,

Ruhegehälter,

Lebensversicherungsprodukte,

Eigentum an unbeweglichem Vermögen und Einkünfte daraus.

Während es bei den ersten drei genannten Einkünfte um Geldbeträge geht, handelt es sich bei den letzten zunächst um Bestandsmeldungen. Was mit den „Lebensversicherungsprodukten“ zukünftig noch weiter geschehen soll, sieht u.a. eine neue EU-Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen vor. Wir werden darüber in Kürze  berichten.

Ab dem 1.1.2018 sollen darüberhinaus Dividenden, Veräusserungsgewinne und Lizenzgebühren gemeldet werden.

Mit freundlichen Grüssen !

Ihr

CONLUSA-Team

Quelle: Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG, umgesetzt in nationales Recht durch das Gesetzesdekret Nº 61/2013 vom 10.5.2013.




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